Nationalrat will keinen Experimentierartikel für Cannabis-Versuche

11.06.2018, 20:24 Uhr
· Online seit 11.06.2018, 19:04 Uhr
Wissenschaftliche Studien zu Cannabis sollen nach Ansicht des Nationalrats ebenso wenig erlaubt werden wie Cannabis selber. Die grosse Kammer hat einen Vorstoss für eine Lockerung im Umgang mit Cannabis mit 96 zu 93 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
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Die Fraktionen von SVP und CVP sagten am Montag Nein zu einer vom Ständerat gutgeheissenen Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) und beerdigten das Geschäft. Mit diesem sollte ein Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz verankert werden, um Versuche zur regulierten Abgabe von Cannabis zu ermöglichen.

Die knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission versprach sich davon wertvolle Impulse für die Bewältigung der Probleme im Umgang mit Cannabis, wie Kommissionssprecherin Regine Sauter (FDP/ZH) sagte. SVP- und CVP-Vertreter lehnten die Motion ab, weil sie darin eine Liberalisierung des Cannabiskonsums durch die Hintertüre sehen. Sie behielten die Oberhand.

Hintergrund des Vorstosses ist die verweigerte Bewilligung für eine Studie. Die Universität Bern hatte erforschen wollen, wie sich die Legalisierung von Cannabis auf die Konsumenten und den Markt auswirkt. Laut Bundesamt für Gesundheit gibt es dafür jedoch keine Rechtsgrundlage.

Diese Lücke könnte trotz des Neins des Nationalrates zur Motion bald geschlossen werden. Denn das Anliegen ist auch in einer parlamentarischen Initiative enthalten, mit welcher sich derzeit die Gesundheitskommissionen beider Räte befassen.

Auch der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt. Wie er vor wenigen Wochen bekanntgab, will er den Anbau und Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken ermöglichen. Er beantragt dem Parlament, eine Motion von Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) anzunehmen.

Markwalder möchte den Bundesrat lediglich beauftragen, zu prüfen, wie mit geltendem Recht Export-Gesuche bewilligt werden könnten. Gemäss dem Bundesrat steht jedoch fest, dass das geltende Betäubungsmittelrecht dies nicht zulässt.

Eine Prüfung sei deshalb nicht zielführend, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss. Er sei aber bereit, dem Parlament einen Vorschlag für eine Gesetzesanpassung zu unterbreiten. Dabei sollen die internationalen Verpflichtungen berücksichtigt werden. Diese sehen gemäss dem Bundesrat strenge Auflagen sowie eine nationale Kontrollstelle für den Anbau und Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken vor.

veröffentlicht: 11. Juni 2018 19:04
aktualisiert: 11. Juni 2018 20:24
Quelle: SDA

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