Bund möchte Lernfahrausweis bereits an 17-Jährige abgeben

· Online seit 19.07.2015, 14:39 Uhr
Die Fahrausbildung soll umgestaltet werden. Der Bund möchte, dass Neulenker künftig noch mehr Praxis haben, bevor sie den Fahrausweis auf Probe erhalten. Den Lernfahrausweis sollen sie deshalb bereits ab 17 Jahren bekommen können.
Anzeige

Die Fahrprüfung soll aber wie bisher erst mit 18 Jahren gemacht werden können. Weiter möchte der Bund die Weiterbildungskurse für Neulenker und Neulenkerinnen von zwei auf einen reduzieren und dafür bereits in die erste Phase der Ausbildung mehr Praxis packen.

Ein Sprecher des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Zentralschweiz am Sonntag» und der «Ostschweiz am Sonntag».

Die erste Lernphase mit Nothelferkurs, theoretischer Prüfung und Fahrkursen, die mit der Fahrprüfung abgeschlossen wird, soll verstärkt werden.

Die Theorieprüfung soll schwerer werden. Der Fokus liegt dabei nicht auf dem Auswendiglernen, sondern auf dem Verstehen und Anwenden der Verkehrsregeln. Nicht mehr möglich sein soll das «Bögele», das Auswendiglernen von bereits bekannten Multiple-Choice-Prüfungen.

Bei der praktischen Prüfung sollen neu nicht mehr nur die kleinen Fehler zusammengezählt werden. Der Fokus liegt auf den Kompetenzen. Erreicht werden soll dies, indem ein Prüfling seine Route weitgehend selber wählt.

Nicht ändern möchte der Bund den dreijährigen Fahrausweis auf Probe. Bislang mussten Neulenker binnen dieser Frist zwei Weiterbildungskurse (WAB-Kurse) absolvieren, was aber Tausende versäumten, obwohl der Fahrausweis auf Probe um drei Monate verlängert werden kann. Wer bis dann seine WAB-Kurse nicht absolviert hat, muss wieder bei Null beginnen.

Kritik an den WAB-Kursen kam von Seiten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). Diese kam in Studien zum Schluss, dass die Kurse Verbesserungsbedarf haben, weil sie die Neulenker nicht richtig abholen.

Einen Grund sah das BfU darin, dass viele die Kurse erst auf den letzten Drücker absolvieren. Nach den Plänen des Bundes sollen Neulenker den WAB-Kurs zwingend in den ersten sechs Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren.

Im nur noch eintägigen WAB-Kurs soll die Vermeidung von jugendtypischen Unfällen im Mittelpunkt stehen. Geübt wird zum Beispiel das Fahren auf nasser Fahrbahn, das Kurvenverhalten oder das Befahren einer Landstrasse bei Nacht.

Die geplante Reform ist von einer Arbeitsgruppe des Bundes ausgearbeitet worden. Dazu soll noch in diesem Jahr eine Anhörung durchgeführt werden.

veröffentlicht: 19. Juli 2015 14:39
aktualisiert: 19. Juli 2015 14:39

Anzeige
Anzeige