Ehemaliger Ems-Chemie-Mitarbeiter freigesprochen
Der Mann muss jedoch die Verfahrenskosten von 10‘000 Franken tragen. Zudem hat ihn das Gericht verpflichtet, dem Unternehmen eine Entschädigung von ebenfalls 10‘000 Franken zu bezahlen. Jedoch erhält er vom Bund eine Entschädigung von rund 24‘000 Franken.
Verrat von Betriebsgeheimnis
Dem ehemaligen Mitarbeiter wurde vorgeworfen, in zwei E-Mails im Jahr 2006 Betriebsgeheimnisse verraten zu haben. Er berichtete damals seinem Schweizer Bekannten - auf dessen Anfrage hin - über Pläne der Ems-Chemie, eventuell in die Langglasfaser-Produktion einsteigen zu wollen und über technische Details.
Erstes Urteil
Das Bundesstrafgericht hatte den Mann im August 2013 noch zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 200 Franken verurteilt. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Betroffenen gegen das Urteil im Dezember 2014 jedoch teilweise gut und wies den Fall an das Bundesstrafgericht zurück.
Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit Januar 2007. Damals reichte Ems-Chemie-Chefin Magdalena Martullo-Blocher Strafanzeige gegen drei ehemalige Mitarbeiter sowie den Konkurrenzunternehmer ein. Weil es um allfälligen wirtschaftlichen Nachrichtendienst ging, reichte die Bündner Staatsanwaltschaft den Fall weiter an die Bundesanwaltschaft.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte 2012 den ehemaligen Leiter der Qualitätskontrolle der Ems-Chemie wegen Verjährung der Anklagepunkte freigesprochen. Auch bei einem weiteren Mitarbeiter kam es wegen Verjährung zu keiner Verurteilung.