Gratis Zugfahren mit gefälschtem Marschbefehl

· Online seit 18.09.2015, 09:33 Uhr
Ein wohlhabender Oberstleutnant ist in Winterthur vor Gericht gestanden, weil er einen Marschbefehl fälschte, um gratis Zug fahren zu können. Das Bezirksgericht verurteilte ihn wegen seiner «Blödheit» zu einer saftigen Geldstrafe.
Leila Akbarzada
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Die Einzelrichterin bezeichnete die Tat als etwas vom «Unsinnigsten», das sie je erlebt habe. Der Straftäter, ein Bankangestellter und Oberleutnant der Schweizer Armee,  wurde wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 3o Tagessätzen zu 160 Franken und einer Busse von 1000 Franken verurteilt, wie die «NZZ» berichtet.

Erste Klasse, versteht sich

Der 32jährige Verurteilte kam im Rahmen einer Militärsportübung in den Besitz eines USB-Sticks, auf dem die Vorlage für den Marschbefehl gespeichert war. Diesen füllte er zu Hause mit fiktiven Details vollständig aus, inklusive Einrück- und Entlassungsdatum, Einrückort und Dienstart. Bei dem Feld «Freie Fahrt in Zivil auf allen Strecken der Schweizerischen Transportunternehmen» fügte er an: Gültigkeit in der ersten Klasse während der Zeit des erfundenen Militäreinsatzes.

Wie oft er davon Gebrauch machte, weiss nur der Täter selbst. Er wurde durch Zufall bei einer Fahrausweiskontrolle der SBB erwischt. Weil der Zeitrahmen im gefälschten Marschbefehl bereits überschritten war, stellte der Kontrolleur dem Oberstleutnant eine Busse wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis aus. Später erhielt er noch die Strafanzeige dafür und flog auf.

Unklares Motiv

Das Motiv blieb für das Gericht rätselhaft, denn der Täter verfügt über ein grosses Einkommen, und das Ticket auf der besagten Strecke hätte gerade 10 Franken gekostet. Sogar die Verteidigung bezeichnete entschuldigend die Tat als «Blödheit». Der Täter behauptete, dass er nicht gewusst habe, dass er den Marschbefehl nicht selber ausstellen dürfe. Er habe sich nur auf den nächsten Einsatz vorbereiten wollen. Wo und wann dieser aber stattfindet, wusste er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht. Darum machte diese Aussage für das Gericht keinen Sinn. Es blieb auch unklar, woher er den USB-Stick erhalten hatte.

Bereits versetzt von der Armee

Die Richterin ging davon aus, dass es sich bei diesem Fall wohl um Nervenkitzel und Selbstüberschätzung in der Rolle als Oberstleutnant handelt. Der Oberstleutnant muss für seine «Blödheit» teuer bezahlen, dass hat er bereits vor dem Urteilsspruch zu spüren gekriegt: Die Armee hat ihn nach Aussage des Täters selbst bereits kommentarlos von seiner Eliteeinheit ausgeschlossen und an einen Posten versetzt, wo er nur noch seine Zeit abhocken könne. (lak)

 

veröffentlicht: 18. September 2015 09:33
aktualisiert: 18. September 2015 09:33

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