Renitenter Moslem kann nicht ausgeschafft werden
Er verweigerte seiner einen Tochter den Schwimmunterricht, der anderen das Skilager. Beim Sozialamt soll der aufmüpfige Bosnier, der sich partout nicht integrieren will, mittlerweile Schulden von mehreren hunderttausend Schweizer Franken haben. Er stand deswegen auch schon vor Gericht und musste eine Busse bezahlen.
In der Folge forderte der SVP-Kantonsrat Mike Egger den Kanton auf, dem Bosnier seine Niederlassungsbewilligung zu entziehen. Die Regierung hält jetzt fest: Das Aufenthaltsrecht kann dem Bosnier nicht entzogen werden. Dies sei gemäss dem Ausländergesetz nur dann möglich, wenn eine längere Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde oder ein Ausländer gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz verstossen hat. Dann schiebt die Regierung nach: «So stossend dies auch erscheinen mag», berichtet der Blick.
«Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen», sagt Kantonsrat Egger gegenüber FM1Today. Mitte September habe der Nationalrat einer Verschärfung der Widerrufsbestimmungen zugestimmt. Die Vorlage wandert jetzt in den Ständerat. Stimmt das nationale Parlament der Verschärfung zu, könne man den Fall vom bockigen Moslem in St.Margrethen neu beurteilen.
(rar)