Vogelgrippe: Es gilt eine Sicherheitszone
Das Vogelgrippe-Virus hat am Bodensee zum Tod von rund 80 Wildvögeln geführt. Auch ein Hof in Vorlarlberg ist betroffen. Die Schweiz, Deutschland und Österreich stehen in engem Kontakt und koordinieren ihre Massnahmen. Ab sofort gilt rund um den Bodensee ein Kontrollgebiet von einem Kilometer Breite. Hier ist der Auslauf für Hausgeflügel beschränkt.
Geflügel muss drinnen bleiben
«Sehr wichtig ist, dass Wildgeflügel nicht mit Hausgeflügel in Kontakt kommt», sagt Eva van Beek vom Bundesamt für Veterinärwesen. Deshalb gelten einschränkende Bestimmungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln. Falls diese nicht eingehalten werden können, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden. Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen.
Vorerst nur der Bodensee betroffen
«Wir haben vorerst keine Meldungen über tote Wildvögel von anderen Schweizer Seen oder Flüssen», so Eva van Beek Da sich die Population der Wildvögel aber in der ganzen Schweiz bewegt, sind für folgende Gewässer vorsorglich Beobachtungsgebiete mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt worden: Bodensee, Bielersee, Broyekanal, Genfersee, Murtensee, Neuenburgersee, Vierwaldstättersee, Zihlkanal und Zürichsee. In den Beobachtungsgebieten ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Erkrankungen von Geflügel erforderlich.
Bislang keine Gefahr für Menschen
Es gibt bis anhin keine Anhaltspunkte, dass in Schweizer Geflügelhaltungen Tiere mit der Vogelgrippe infiziert sind. Ebenso wenig liegen Hinweise vor, dass das Virus vom Subtyp H5N8 von Tieren auf Menschen übertragen wird. «Falls jemand auf ein totes Tier stossen sollte, so sollte der Kadaver nicht berührt werden», so Eva van Beek. Wer ein totes Tier findet, soll sich bei der Polizei melden.