«Sehr wichtig ist, dass Wildgeflügel nicht mit Hausgeflügel in Kontakt kommt», sagt Eva van Beek vom Bundesamt für Veterinärwesen. Deshalb gelten einschränkende Bestimmungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln. Falls diese nicht eingehalten werden können, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden. Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen.

Vorerst nur der Bodensee betroffen