Blaufahrer wehrt sich gegen Scanner-Aufnahmen

07.06.2019, 08:24 Uhr
· Online seit 07.06.2019, 07:21 Uhr
Ein Thurgauer (63) fuhr Auto, obwohl er seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer los war. Wegen Autonummern-Scannern flog er auf. Nun soll das Bundesgericht prüfen, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.
Laurien Gschwend
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Wegen Alkohol am Steuer hätte ein heute 63-jähriger Thurgauer für unbestimmte Zeit nicht mehr fahren dürfen. Trotzdem unternahm er immer wieder Fahrten – dies bewiesen Überwachungsanlagen der Thurgauer Kantonspolizei. Sie scannten das Nummernschild und zeigten, dass tatsächlich der 63-jährige am Steuer sass. Fünf Mal wurde er von den Anlagen registriert, in zwei Fällen war sein Gesicht zu sehen.

In erster Instanz recht bekommen

Wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet, will der Mann jedoch keine Strafe akzeptieren. Weil er der Meinung ist, dass den Behörden eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehle, um Daten solcher Anlagen für sein Vergehen verwerten zu können, zieht er den Fall ans Bundesgericht.

Zuvor hatte er vom Bezirksgericht Arbon recht bekommen, die Staatsanwaltschaft zog den Fall jedoch ans Obergericht weiter, welches das Urteil korrigierte. Es stehe ausser Frage, dass die Daten solcher Anlagen «für die Kantonspolizei der Erfüllung ihrer verkehrspolitischen Aufgaben und somit letztlich der Verkehrssicherheit» dienten.

Acht Anlagen im Thurgau

Ein allfälliger Freispruch könnte laut der «Thurgauer Zeitung» wegweisend sein. Aufgrund der Autonummern-Scanner würden im Thurgau jährlich dutzende Autofahrer bestraft, die ihren Führerscheinentzug missachteten. Acht Anlagen sind im Kanton zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung im Einsatz.

veröffentlicht: 7. Juni 2019 07:21
aktualisiert: 7. Juni 2019 08:24
Quelle: red.

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