Obergericht bestätigt Urteil für Vierfachmörder
Auch die Oberrichter kamen zur Ansicht, für eine lebenslängliche Verwahrung fehle eine zentrale Voraussetzung. Laut Gesetz darf ein Beschuldigter nur dann lebenslänglich verwahrt werden, wenn zwei unabhängige Gutachter ihn als «dauerhaft untherapierbar» erklärt haben. Dies ist im vorliegenden Fall nicht so.
Vor dem Obergericht Aargau hatten am Donnerstag beide psychiatrischen Gutachter verneint, dass beim Vierfachmörder von Rupperswil AG eine dauerhafte Untherapierbarkeit vorliege. Die Staatsanwältin fordert dennoch eine lebenslange Verwahrung.
Ordentliche Verwahrung bleibt
Für den heute 35-jährigen Vierfachmörder gilt damit die bereits rechtskräftige lebenslängliche Freiheitsstrafe und daran anschliessend die ordentliche Verwahrung.
Zweck der Verwahrung ist der Schutz der Gesellschaft vor einem gefährlichen Täter. Im Unterschied zur lebenslänglichen wird bei einer ordentlichen Verwahrung regelmässig überprüft, ob sie noch gerechtfertigt ist. Für den Verwahrten gibt es so eine kleine Chance, irgendwann auf freien Fuss zu kommen. Die allermeisten ordentlich Verwahrten bleiben aber eingesperrt.
«Erstes Weihnachten, das ich geniessen kann»
Seit drei Jahren beschäftigt sich nun Barbara Loppacher mit dem Fall Rupperswil. Für die Staatsanwältin sei es dieses Jahr das erste Weihnachten, welches sie, ohne an der Vierfachmord zu denken, geniessen kann.