150 Hühner ausgesetzt: 24-Jähriger vor Gericht

· Online seit 17.09.2017, 19:52 Uhr
Der junge Mann, der im Oktober 2015 in einem Thurgauer Wald 150 Hühner ausgesetzt hat, muss sich vor Gericht verantworten. Der Beschuldigte muss wegen Tierquälerei und weiterer Delikte mit einer 14-monatigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe rechnen.
Stephanie Martina
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Laut der Anklageschrift kaufte der Beschuldigte 250 Küken, um sie zwei Monate lang im Keller seines Einfamilienhauses zu mästen. Als die Mastpoulets schlachtreif waren, tötete er 62 Tiere auf qualvolle Art. Die übrigen setzte er vor knapp zwei Jahren im Wald bei Happerswil auf dem Thurgauer Seerücken aus, um sie los zu werden. Er und seine Freundin verpackten die noch lebenden Hühner in Kartonschachteln und fuhren mit ihnen in den Wald. «Dort überliess er die Tiere sich selbst, um damit mögliche Streitigkeiten mit der Nachbarschaft zu vermeiden», heisst es in der Anklageschrift. Die Hühner mussten kurze Zeit später geschlachtet werden.

Tierquälerei und weitere Delikte

Als die Polizei das Haus des Beschuldigten durchsuchte, fand sie nicht nur einen stinkenden Hühnerstall, sondern auch eine Hanf-Indoor-Anlage. Zudem soll der Schweizer zahlreiche andere Delikte begangen haben. So soll er zum Beispiel ohne eine Bewilligung Kampfhunde gehalten haben und seine Freundin derart an den Haaren gezogen haben, dass sie die Treppe einer Unterführung hinunter stürzte. Weiter hat er mit einem Baseballschläger ein mobiles Radargerät demoliert, Fahrzeuge zum Gebrauch entwendet und ist trotz Führerscheinentzug Auto gefahren.

Beschuldigter gesteht Tat

Der Beschuldigte ist geständig. Gegen den bereits Vorbestraften wird am kommenden Dienstag, 19. September, im abgekürzten Verfahren verhandelt. Der Urteilsvorschlag sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken vor. Ausserdem sollen eine frühere Busse sowie eine bedingte Geldstrafe vollzogen werden. Wenn das Gericht mit diesem Urteilsvorschlag von Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem nicht einverstanden ist, kommt es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren.

Schwierige Jugend: Vater erschoss Jugendlichen

In der Anklageschrift wird auf die schwierige Jugend des Angeklagten eingegangen. Als er 15 Jahre alt war, hatte er mitansehen müssen, wie sein Vater 2008 auf dem Schulhausplatz in Kümmertshausen im Kanton Thurgau einen 19-Jährigen mit einem Revolver erschoss. Der Auslöser dieses Vorfalls war, dass der heute 24-Jährige damals seinen Vater gebeten hatte, ihm bei einem Streit unter Jugendlichen zu helfen.

Nachdem sein Vater inhaftiert wurde, habe sich das Verhältnis zu seiner Mutter verschlechtert. Darüber hinaus sei der Jugendliche immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, was zu mehreren Heimaufenthalten geführt habe, schreibt die Staatsanwaltschaft.

So informierte damals die Kantonspolizei Thurgau zum Fall:

Der Beitrag von TVO zur Tötung der Hühner:

veröffentlicht: 17. September 2017 19:52
aktualisiert: 17. September 2017 19:52
Quelle: red.

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