5-Jährige wird doch nicht gebüsst
«ch-direct bedauert das Ausmass, welche dieser Fall angenommen hat», schreibt Helmut Eichhorn, der Geschäftsführer der nationalen Tariforganisation, in einer Stellungnahme. «Es ist aber auch Sinnbild einer Komplexität, welche in der aktuellen Tarifwelt des öffentlichen Verkehrs vorherrscht.»
Grundsätzlich richtig gehandelt
Das Kontrollpersonal habe im Schaffhauser Fall richtigerweise festgestellt, dass Kinder unter sechs Jahren nur dann kostenlos ohne Fahrausweis befördert werden dürfen, wenn ihre Begleitperson mindestens zwölf Jahre alt ist. Die Begleiterin des 5-jährigen Mädchens, die Schwester, war allerdings erst 10-jährig (FM1Today berichtete).
«Aufgrund dieser Feststellung ist das Transportunternehmen grundsätzlich berechtigt, einen Zuschlag für Reisen ohne gültigen Fahrausweis zu erheben», schreibt Eichhorn weiter. In der Anwendung der Vorschriften bestehe allerdings ein gewisser Ermessensspielraum. «Der Austausch zwischen ch-direct und VBSH hat nun ergeben, dass im vorliegenden Fall ein Verzicht auf die Ausstellung des Zuschlags begründbar ist.» Die Busse werde zurückgezogen. Aus «Kulanz» hatten die Verkehrsbetriebe zuerst entschieden, die ursprünglich hundertfränkige Busse auf die Hälfte zu reduzieren.
Altersregelung wird geprüft
Am Donnerstag hatte das Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF den Fall der jungen Schwarzfahrerin publik gemacht. Die Mutter der beiden Mädchen beklagte sich über die bürokratische Altersregelung.
Inwiefern die Altersregelung in Bezug auf die Begleitperson sinnvoll ist, werde nun den entsprechenden Gremien von ch-direct zur Prüfung vorgelegt, heisst es in der Mitteilung. ch-direct sind rund 240 Transportunternehmen angeschlossen.