Vincenz-Prozess

Am Mittwoch fällt das Urteil – der brisante Fall im Überblick

12.04.2022, 21:19 Uhr
· Online seit 12.04.2022, 21:00 Uhr
Pierin Vincenz sieht sich als unschuldig. Die Staatsanwaltschaft dagegen fordert für den ehemaligen Raiffeisen-CEO und seinen Geschäftspartner Beat Stocker Freiheitsstrafen von je sechs Jahren. Unter anderem wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrug. Am Mittwoch fällt das Urteil.
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Die Angeklagten

Die Hauptangeklagten im grössten Wirtschaftsprozess der letzten Jahre sind der ehemalige Raiffeisen CEO Pierin Vincenz und sein Geschäftspartner Beat Stocker. Dazu müssen sich fünf weitere Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Alle fünf Mitangeklagten sollen Pierin Vincenz und Beat Stocker bei deren Geschäften unterstützt haben. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Vorwürfe: Ungetreue Geschäftsbesorgung und Spesen-Exzess

In erster Linie wird Pierin Vincenz und Beat Stocker zur Last gelegt, dass sie sich bei Firmen vorab heimlich beteiligt haben und diese dann ihren Arbeitgebern Raiffeisen und Aduno verkauft haben und so ihre Anteile zu Geld machen konnten. In der Öffentlichkeit breit diskutiert wurden vor allem auch die Spesen der beiden Angeklagten. Insbesondere Pierin Vincenz soll laut der Anklageschrift viele seiner privaten Auslagen seiner ehemaligen Arbeitgeberin Raiffeisen verrechnet haben. Darunter zahlreiche Besuche im Rotlicht-Milieu. Die Summe der laut Staatsanwaltschaft zu Unrecht bezogenen Spesen beläuft sich auf mehrere Hunderttausend Franken. Daneben werden die Angeklagten auch der Urkundenfälschung, Veruntreuung und der passiven Bestechung bezichtigt.

Die Verhandlung

Pierin Vincenz machte den Prozess-Auftakt zur Show. Locker gab sich der 65-Jährige vor den Kameras, bevor er am 24. Januar zum ersten Mal vor die Richter musste. In insgesamt acht Prozesstagen duellierten sich die Anwälte vor dem Bezirksgericht. Die Akten zum Fall füllen über 500 Bundesordner.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Vorwürfe insbesondere auf sichergestellte E-Mails, Chats und abgehörte Gespräche und untermauerte diese in den Plädoyers mit Akten und Skizzen.

Die zahlreichen Spesen in Stripclubs bezeichnete ein Staatsanwalt als «Tour de Suisse durch das Rotlichtmilieu». Mit wenigen Ausnahmen seien die Spesen tatsächlich geschäftlich begründet und hätten nicht der privaten Bereicherung gedient, erklärte Vincenz während des Prozesses. Die Anwälte der Angeklagten betonten stets, die Staatsanwaltschaft hätte keine Beweise für Vorab-Investitionen, sondern einzig Indizien. Die Millionen-Beträge seien unteranderem Darlehen und keine Schmiergelder, wie es die Staatsanwaltschaft sagt.

Vincenz beteuerte in seinem Schlusswort nochmals, er habe nichts Unrechtmässiges getan und habe all seine Zeit und sein Herzblut in die Firmen investiert. Der einst gefeierte Banker gab sich dann auch noch selbstkritisch: «Ich habe in den letzten 20 Jahren Fehler gemacht und manchmal übertrieben»

Das geforderte Strafmass

Für die beiden Hauptangeklagten Pierin Vincenz und Beat Stocker fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von sechs Jahren und eine Schadenersatz-Zahlung von gegen 25 Millionen Franken. Die Verteidiger der beiden fordern vollumfängliche Freisprüche und Genugtuungen für ihre Mandanten. Die fünf weiteren Beschuldigten sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu bedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen, sowie in einem Fall zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Am 13. April um 08.30 Uhr eröffnet das Bezirksgericht Zürich unter dem Vorsitz von Richter Sebastian Aeppli das Urteil.

veröffentlicht: 12. April 2022 21:00
aktualisiert: 12. April 2022 21:19
Quelle: ZüriToday

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