Anzeige wegen Radarwarnung
In der geschlossenen Facebook-Gruppe Rennleitung TG haben die Mitglieder vor Polizei- und Radarkontrollen gewarnt. Dadurch werde die Polizeiarbeit erschwert, erklärte die Kantonspolizei ihr Vorgehen dem "Tagblatt". Zudem sei dies gesetzlich verboten, denn dort stehe: «Mit Busse wird bestraft, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt.»
Darum ist es zu Anzeigen von rund 12 Mitgliedern der Gruppe gekommen. Die Staatsanwaltschaft hat überprüft, woher die Meldungen kamen. Wenn die Posts beispielsweise aus Zürich oder St.Gallen kommen, sind die jeweiligen Polizeieinheiten zuständig. Die Kantonspolizei St.Gallen sieht in dieser Angelegenheit jedoch keinen Handlungsbedarf. Sie gibt sogar von sich aus gewisse Radarstandorte bekannt.
Diese Toleranz fordern die Mitglieder der Rennleitung TG auch von der Kantonspolizei Thurgau. Sie seien zudem eine geschlossene Gruppe, deshalb seien die Warnungen ja auch nicht öffentlich.
Die Präsidentin des Vereins Via Humana, der sich für mehr «Menschlichkeit auf den Strassen» einsetzt, kann nachvollziehen, dass die Warnungen vor Polizeikontrollen ein Problem sein können. Warnungen vor Radarkontrollen seien jedoch produktiv: Die Autofahrer drosseln ihr Tempo, auch wenn gewarnt wird. «Man muss sich die Frage stellen, ob der Staat die Sicherheit auf den Strassen will oder das Geld», sagt sie zum «Tagblatt».