EU-Herkunftsschutz für Appenzeller, Berner und Freiburger Produkte
Diese Aktualisierung der beiden entsprechenden Beschlüsse unterzeichnete der Gemischte Ausschuss des Agrarabkommens am Donnerstag in Brüssel, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilte.
Fünf Produkte neu geschützt
Aus der Schweiz unterstehen neu Appenzeller Mostbröckli, Appenzeller Siedwurst, Appenzeller Pantli (Rohwurst) und Berner Zungenwurst und das Freiburger Safranbrot Cuchaule einem geografischen Herkunftsschutz in der EU. Die vier Fleischerzeugnisse verfügen über geschützte geografische Angaben, das Brot über die geschützte Ursprungsbezeichnung. Damit sind sie vor einer missbräuchlichen Verwendung ihrer Namen oder einer Nachahmung geschützt.
Die Schweiz wies nach BLW-Angaben im Ausschuss erneut darauf hin, dass die Aktualisierung weiterer Anhänge des Abkommens in beiderseitigem Interesse sei und rasch erfolgen sollte. So liessen sich Handelshemmnisse vermeiden. Das nächste Treffen des Gemischtes Ausschusses ist für den Herbst 2023 geplant.
Unterschied zwischen geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnung
Die geschützte geografische Angabe dokumentiert die Verbindung eines Lebensmittels mit seinem Herkunftsgebiet. Dabei muss nur ein Herstellungsschritt - Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung - im Herkunftsgebiet erfolgen. Die geschützte Ursprungsbezeichnung verlangt, dass jeder dieser Schritte in der entsprechenden Region erfolgt.
Eine geschützte Ursprungsbezeichnung tragen dürfen etwa der Walliser Aprikosenschnaps Abricotine, der Berner Hobelkäse oder das Kardy-Gemüse aus Genf. Unter dem Schutz der geografischen Angabe stehen neben den neu aufgenommenen Produkten zum Beispiel Bündnerfleisch, Glarner Kalberwurst oder Neuenburger Saucisson.
25 Produkte sind in der Schweiz mit der geschützten Ursprungsbezeichnung eingetragen, 17 mit der geografischen Angabe.