Trogen

Haftstrafe und Verwahrung: Urnäscher Sexualstraftäter schuldig gesprochen

18.05.2023, 05:59 Uhr
· Online seit 17.05.2023, 20:24 Uhr
Ein IV-Rentner aus Urnäsch wurde vom Ausserrhoder Kantonsgericht der sexuellen Nötigung und der versuchten Vergewaltigung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren mit anschliessender Verwahrung verurteilt.
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Das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden hat im Fall des IV-Rentners aus Urnäsch, der versucht haben soll, zwei Frauen zu vergewaltigen, ein Urteil gefällt. Der Mann soll für achteinhalb Jahre hinter Gitter und danach verwahrt werden, wie die "Appenzeller Zeitung" am Mittwoch berichtet. Damit gehe das Gericht sogar weiter, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

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Am Dienstag wurde dem Mann der Prozess gemacht. Verhandelt wurde der Vorwurf von zwei versuchten Vergewaltigungen. Eine davon geschah in der Silvesternacht 2021 in Urnäsch. Bereits 2018 soll er es bei seiner damaligen Partnerin versucht haben. Das Kantonsgericht folgt in beiden Fällen den Schilderungen der Opfer. Diese seien plausibel. Der Verteidiger des Beschuldigten hatte dagegen betont, dass die Vorfälle einvernehmlich gewesen seien. Das sah das Gericht anders. Zeugenaussagen, DNA-Spuren und Videomaterial würden dies unplausibel machen.

Das Gericht spricht den Mann der sexuellen Nötigung und der versuchten Vergewaltigung schuldig. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der qualifizierten versuchten Vergewaltigung, weil er sich selbst nicht auszog und nach der sexuellen Nötigung ohne erkennbaren Grund aufhörte.

Zudem soll der Mann verwahrt werden. Dies, weil eine stationäre Massnahme laut einem forensischem Psychiater die Gefahr weiterer Straftaten nicht so weit reduzieren könnte, als dass vom Beschuldigten keine relevante Gefahr mehr für die Gesellschaft ausgehe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann befindet sich gegenwärtig in Sicherheitshaft.

(red.)

veröffentlicht: 17. Mai 2023 20:24
aktualisiert: 18. Mai 2023 05:59
Quelle: FM1Today

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