An der ausserordentlichen kantonalen Urnenabstimmung vom 9. Mai 2021 war die Revision des Energiegesetzes als Gegenvorschlag zur Initiative Pro Windenergie gutgeheissen worden. Damit ist der Grosse Rat für die definitive Festsetzung des Standorts Honegg im Richtplan zuständig.
Am Montag hat das Parlament die Interessenabwägung in zweiter Lesung abgeschlossen und beschlossen, den Standort Honegg definitiv im Richtplan festzusetzen, wie Innerrhoder Ratskanzlei am Dienstag mitteilte. Das Geschäft geht nun zur Genehmigung an den Bund.
Der Grosse Rat hatte bereits an der Session vom 20. Juni 2022 in einer ersten Lesung eine umfassende Interessenabwägung bezüglich des Standorts für einen Windpark vorgenommen. Der Rat war zum Schluss gekommen, dass der Standort Honegg mit Vorbehalt für den Bau einer Windenergieanlage geeignet ist.