Ausserrhoden

Schimmlige Lebensmittel: Restaurant fünf Tage nach Zwangsschliessung wieder offen

20.07.2021, 13:20 Uhr
· Online seit 20.07.2021, 08:37 Uhr
In einem Ausserrhoder Restaurant haben Lebensmittelkontrolleure bei einer Routinekontrolle zahlreiche schimmlige Lebensmittel aufgefunden. Aufgrund der hygienischen Missstände wurde die sofortige Betriebsschliessung verfügt. Bereits fünf Tage später ist das Restaurant wieder geöffnet.
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Im Restaurant fanden die Kontrolleure zahlreiche verdorbene, überlagerte und verschimmelte Lebensmittel, die zudem bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt wurden. Darunter verdorbener Mozzarella und schimmliger Brokkoli. Da eine Gesundheitsgefährdung für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht ausgeschlossen werden konnte, mussten die Kontrolleure eine sofortige Betriebsschliessung anordnen, wie der Kanton Appenzell Ausserrhoden mitteilt.

Beiz hat Mängel bereits behoben

Wie «Watson» berichtet, durfte die Beiz fünf Tage nach der unangemeldeten Kontrolle wieder öffnen. Der Betrieb habe sich zwei Tage nach der Schliessung bei dem Lebensmittelinspektorat gemeldet und bei einer erneuten Kontrolle aufzeigen können, dass die Mängel behoben wurden. Das betroffene Restaurant wird nun aber auch in Zukunft mit engmaschigen und stets unangemeldeten Kontrollen rechnen müssen.

Um welches Restaurant es sich handelt, wird vom Lebensmittelinspektorat bewusst nicht kommuniziert. «Sonst könnten die Beizer gleich schliessen», sagt Kurt Seiler, Chef des Inspektorats, zum Newsportal.

Falsche Angaben zu Herkunft von Lebensmittel

Neben den erwähnten hygienischen Missständen wurde eine grosse Unordnung, zahlreiche Reinigungsmängel und auch täuschende Angaben über die Herkunft von Lebensmitteln festgestellt. Für die importierten Lebensmittel konnten weder Lieferscheine noch Zollpapiere vorgelegt werden. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde das Arbeitsinspektorat zur Kontrolle der ausländerrechtlichen Arbeitsbewilligungen beigezogen.

Dabei wurde eine Arbeitnehmerin aus einem Drittstaat angetroffen, welche bereits seit einer Woche im Betrieb einer Tätigkeit nachging, ohne die nötigen Bewilligungen vorweisen zu können. Bei der illegal anwesenden Person wurde durch das Amt für Inneres die Ausschaffungshaft und eine Einreisesperre verfügt. Der fehlbare Gastwirt wird wegen Verstosses gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Weitere anwesende Mitarbeiter und Personen wurden überprüft.

(pd/red.)

veröffentlicht: 20. Juli 2021 08:37
aktualisiert: 20. Juli 2021 13:20
Quelle: FM1Today

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