Ausserrhoden

Stimmrechtsbeschwerde gegen Wahlen in Herisau abgewiesen

· Online seit 05.04.2023, 11:33 Uhr
Der Ausserrhoder Regierungsrat hat zwei Stimmrechtsbeschwerden gegen die Wahl des Einwohnerrates in Herisau vom 16. April abgewiesen. Die Beschwerden waren durch unvollständige Wahlunterlagen ausgelöst worden.
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In einem kleinen Teil der in Herisau versandten Wahlbroschüren fehlten die Liste 3 «Sozialdemokratische Partei» und die Liste 4 «Die Mitte». Dafür waren die Listen 2 «FDP.Die Liberalen» und 5 «Grünliberale» doppelt enthalten.

Dazu wurden aus Herisau zwei Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Der Regierungsrat habe nun beide abgewiesen, teilte die Kantonskanzlei am Mittwoch mit.

Wegen der raschen öffentlichen Informationen durch die Gemeinde Herisau und dem Nachversand der fehlenden Wahlzettel an alle Stimmberechtigten könne davon ausgegangen werden, dass sich der Fehler «nicht nachteilig auf die Möglichkeit zur Willensäusserung der Stimmberechtigten auswirken wird», heisst es als Begründung.

veröffentlicht: 5. April 2023 11:33
aktualisiert: 5. April 2023 11:33
Quelle: sda

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