Appenzell

Verjährter Unfalltod eines Lehrlings: Ex-Staatsanwalt Brogli wird freigesprochen

11.08.2020, 18:56 Uhr
· Online seit 11.08.2020, 15:18 Uhr
Am Dienstag sass in Innerrhoden ein früherer Staatsanwalt auf der Anklagebank, weil der Unfalltod eines Lehrling verjährte, ohne dass sich jemand dafür verantworten musste. Drei Richter, die normalerweise über den Fall entscheiden würden, traten in den Ausstand. Das Urteil: Freispruch.
Noemi Heule

Quelle: tvo

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Weil der Unfalltod eines Lehrlings ungesühnt verjährte, stand in Appenzell am Dienstag der ehemalige Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli vor Gericht. Das Richtergremium sprach ihn vom Vorwurf der mehrfachen Begünstigung frei. Allerdings betonte der Gerichtspräsident:

Untersuchung verzögerte sich

Der Hintergrund: Am 17. September 2010 starb ein 17-jähriger Lehrling in einer Autogarage in Appenzell, weil er in einem Warenlift eingeklemmt worden war. Bereits zuvor war der Lift durch das Arbeitsinspektorat beanstandet und der Lieferant dazu aufgefordert worden, die Mängel zu beheben. Dennoch lief er ohne die nötigen Sicherheitsvorkehrungen weiter. Staatsanwalt Brogli leitete in der Folge Untersuchungen ein. Diese verzögerten sich aber derart, dass erst sechseinhalb Jahre später die Anklage gegen drei Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung beim Bezirksgericht Appenzell eingereicht wurde – gegen den Leiter des Lehrbetriebs, den Lehrmeister sowie den Hersteller des Warenlifts. Vor Gericht kommt der Fall nicht mehr; im September 2017 stellte das Innerrhoder Bezirksgericht das Verfahren ein, weil die Verjährungsfrist abgelaufen war.

Brogli begründet das Versäumnis mit der Arbeitslast

Brogli, der nach einem externen Untersuchungsbericht 2018 freigestellt worden war und anschliessend kündigte, begründete das Versäumnis vor Gericht mit der Arbeitslast, der er als alleiniger Staatsanwalt nicht gewachsen gewesen sei. Er habe pro Jahr über 200 Überstunden angehäuft, sagte er vor dem Richtergremium. Mehrmals habe er bei der Regierung gebeten, die personellen Ressourcen aufzustocken, ohne Erfolg. Er sagt:

Er habe den Fall vielleicht verschlampt, sagte sein Verteidiger, aber keinesfalls vorsätzlich in Kauf genommen, dass er verjährt. Er forderte, dass sein Mandant freigesprochen wird. Die Richter folgten dieser Argumentation. Es gebe keinerlei Anzeichen, dass er den Fall bewusst verjähren liess, hiess es in der Urteilsverkündung.

Der Fall hätte nach spätestens eineinhalb Jahren abgeschlossen gehört, hatte dagegen die Anklage ausgeführt. Der ausserordentliche Staatsanwalt forderte wegen mehrfacher Begünstigung in drei Fällen eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.

veröffentlicht: 11. August 2020 15:18
aktualisiert: 11. August 2020 18:56
Quelle: CH Media

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