Auch Heerbrugger Gemeindepräsident verrät Lohn

22.03.2017, 14:09 Uhr
· Online seit 22.03.2017, 12:09 Uhr
Im Gegensatz zu seinen St.Galler Amtskollegen verzichtete Christian Sepin, der Gemeindepräsident von Au-Heerbrugg, bislang darauf, seinen Lohn offenzulegen. Am Montag holte er dies nach.
Laurien Gschwend
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Seit dem November 2014 gilt im Kanton St.Gallen das Öffentlichkeitsgesetz, das besagt, dass sämtliche Akten von Behörden und Verwaltungen grundsätzlich öffentlich sind, so auch die Löhne der Gemeindepräsidenten. Im Februar dieses Jahres publizierte eine Ostschweizer Medienvereinigung*, darunter FM1Today, die Löhne fast aller Gemeindepräsidenten. Einige Gemeinden, darunter Au-Heerbrugg, verweigerten die Auskunft.

Gemeinsame Erklärung von Rheintaler Gemeinden

«Ihre Umfrage zur Entlöhnung der Gemeindepräsidien im Kanton St.Gallen weist klare Mängel auf», schrieben die Rheintaler Gemeinden Au-Heerbrugg, Balgach, St.Margrethen und Widnau in einer gemeinsamen Erklärung. In der Recherche werde nicht zwischen den unterschiedlichen Lohnsystemen differenziert, was zu «sachlich nicht fundierten Betrachtungsweisen» führe.

195'461 Franken Lohn für Christian Sepin

Viel mehr bringe es, die Bevölkerung persönlich über die Höhe der Gehälter zu informieren, hiess es im Schreiben weiter. Um dem Anrecht der Bürger auf Information und Transparenz zu entsprechen, informiere man sie an den Bürgerversammlungen im März. Christian Sepin, der Gemeindepräsident von Au-Heerbrugg, hat sein Versprechen nun gehalten: An der Vorversammlung vom Montag, noch vor der Bürgerversammlung, kommunizierte er seinen Jahreslohn von 195'461 Franken zuzüglich fixe Spesen in der Höhe von 12'000 Franken.

«Äpfel und Birnen verglichen»

Wie «Der Rheintaler» berichtet, gab Sepin der Medienvereinigung am Montag recht, das Öffentlichkeitsgesetz verlange die Offenlegung der Gemeindepräsidenten-Löhne. Jedoch seien in der Auflistung «Äpfel mit Birnen verglichen» worden, weshalb er sich gesträubt habe. Der Gemeindepräsident von Au-Heerbrugg dankte seinen Bürgern für ihr Vertrauen. Wenn er seinen Lohn kommuniziere, dann der Bevölkerung zuerst, «denn Sie bezahlen ihn», zitiert ihn «Der Rheintaler».

In vielen Schweizer Kantonen, darunter St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, gilt das Öffentlichkeitsgesetz. Mit ihm wird das frühere Geheimhaltungsprinzip umgekehrt: Grundsätzlich sind Akten von Behörden und Verwaltungen öffent­lich. In den Kantonen Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Luzern und Nidwalden gilt nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip.

*Der Medienvereinigung gehören folgende Medien an: FM1Today, St.Galler Tagblatt, Der Rheintaler, Toggenburger Tagblatt, Sarganserländer, 20 Minuten Ostschweiz, SRF Regionaljournal Ostschweiz, Zürichsee-Zeitung, Obersee Nachrichten, Südostschweiz Gaster & See, Neue Zürcher Zeitung

veröffentlicht: 22. März 2017 12:09
aktualisiert: 22. März 2017 14:09
Quelle: lag

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