Schweres Erbe

Betrugsmasche aus dem Ausland bringt Ostschweizerinnen in die Bredouille

· Online seit 02.05.2022, 18:32 Uhr
Zwei Frauen aus der Ostschweiz wurden Opfer einer perfiden Betrugsmasche. Im Glauben, ein über 100'000 Franken schweres Erbe aus dem Ausland antreten zu dürfen, kamen die beiden mit dem Gesetz in Konflikt. Es bleiben verlorene Vermögen, ein Strafbefehl und ein geprellter Fasnachtsverein.

Quelle: tvo

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«Ich habe unterschrieben, Frau Patricia DEBURGGRAEVE.» So beginnt ein so genanntes «Testament», in welcher eine vermeintlich schwerreiche Frau aus dem Ausland ihr Vermögen vor ihrem Ableben an den Mann oder an die Frau bringen möchte. Doch: Das Schreiben ist von vorne bis hinten gefälscht, erstunken und erlogen. Um insgesamt 125'000 Euro soll es gehen.

«Es ist halt einfach so»

Zwei Frauen konnten diesem verlockenden Batzen Geld nicht widerstehen. Sie glaubten einer regelrechten Flut an Zertifikaten, Beweisen und vermeintlichen Testamenten und gingen den internationalen Betrügerinnen auf den Leim. «Ich bin da reingetreten. Es ist nun halt einfach so, ob ich will oder nicht», sagt L.G. (Name der Redaktion bekannt). Die Quittung, die sie für ihr unbedachtes Handeln kassiert, ist happig: 15'000 Franken hat die Frau aus Rapperswil-Jona aufgrund des Betrugs verloren. Obendrauf wurde sie wegen Geldwäscherei und Veruntreuung gebüsst. Das Geld lief nämlich über das Konto einer Fasnachtsgesellschaft, bei der die Frau als Kassiererin amtete.

Fall 1: Rapperswil-Jona

Die perfide Masche aus dem Ausland läuft folgendermassen ab: Das Erbe kommt von einer krebskranken Frau ohne Kinder oder Verwandte. Sie will kurz vor ihrem Tod ihre finanziellen Verhältnisse regeln. Um an das versprochene Geld zu gelangen, sind allerdings erst verschiedene Zahlungen fällig: Sie soll unter anderem im Auftrag der Anwälte der krebskranken Frau Zahlungen für Waisenhäuser in Afrika vornehmen. «Ich habe Kinder sehr gern», versucht die Frau ihre Machenschaften zu erklären. 

Die Betrüger bringen überdies eine Anwältin ins Spiel, es kommt zu mehreren Kontaktaufnahmen per Telefon. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits zehntausende Franken über das Konto der Fasnachtsgesellschaft ins Ausland geflossen. Irgendwann kommt die Frau allerdings selber in Geldschwierigkeiten und macht den verhängnisvollen Fehler, der schliesslich die Schweizer Behörden auf den Plan rufen: Sie überweist über zweitausend Franken aus dem Vermögen der Fasnachtsgesellschaft.

Fall 2: Appenzellerland

Während die Betrügerbande die Frau aus Rapperswil-Jona weiter bearbeitet, fällt auch eine Frau aus dem Appenzellerland auf die falschen Bonzen hinein. Auch ihr wird ein grosses Erbe in Aussicht gestellt, für dessen Antritt seien allerdings mehrere tausende Euro in Administrationskosten fällig. Da die Frau aus Appenzell diese Kosten nicht von ihrem Privatkonto aus ins Ausland überweisen konnte, wurde sie von der Betrügerbande angewiesen, das Geld auf ein gewisses Konto einer Fasnachtsgesellschaft im Linthegbiet zu überweisen. Von diesem Konto solle das Geld dann ins Ausland abwandern.

Viel Naivität, aber wohl keine böse Absicht

Beiden Frauen ist irgendwann im Laufe dieser finanziellen Transaktionen bewusst geworden, dass nicht alles mit rechten Dingen zu und her gehen kann. Doch die Hoffnung, ganz gross abzusahnen und über 100'000 Franken in die eigene Tasche stecken zu können, ist zu gross.

Die Frau aus Rapperswil-Jona wurde mittlerweile angeklagt und verurteilt wegen mehrfacher Geldwäscherei und mehrfacher Veruntreuung. Ihr Rechnungsbetrag, inklusive Gerichtskosten und Strafe: Knapp 5000 Franken. Ihre «Komplizin» aus Appenzell wird nicht belangt, ihr Verfahren wird eingestellt.

Der Präsident der Fasnachtsgesellschaft gibt sich überrascht, hält aber an der Frau als Kassiererin fest.

(red.)

veröffentlicht: 2. Mai 2022 18:32
aktualisiert: 2. Mai 2022 18:32
Quelle: TVO

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