Urteil

Bundesgericht weist Masern-Beschwerde von Schülerin ab

25.06.2020, 14:03 Uhr
· Online seit 25.06.2020, 12:05 Uhr
Nach dem St.Galler Verwaltungsgericht weist auch das Bundesgericht eine Beschwerde einer Schülerin ab. Da die Schülerin nicht geimpft war, wurde sie nach einem Masernfall in ihrer Klasse temporär suspendiert.
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Das Mädchen machte geltend, die Gabe von Antikörpern wäre eine mildere Massnahme gewesen. Allerdings verlangte es die Verabreichung nicht für sich selbst, sondern für die nicht impfbaren Kindern.

Diese Argumentation ist rechtlich nicht haltbar, wie das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ausführt. Gemäss Epidemiengesetz würden sich Massnahmen auf Personen beziehen, die krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig seien.

Mildeste Massnahme wählen

Dies sei das Mädchen beim Ausschluss aus der Schule 2017 gewesen. Es blieb dem Schulunterricht rund eine Woche krankheitsbedingt fern. Deshalb sei die Voraussetzung für eine epidemienrechtliche Massnahme erfüllt gewesen.

Diese Massnahmen müssen gemäss den Lausanner Richtern zwar verhältnismässig sein. Zu wählen sei jeweils das mildeste Mittel. Mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip dürften jedoch keine Massnahme gegen Dritte geschaffen werden. Das Epidemiengesetz sehe dies nicht vor.

Vorinstanz bestätigt

Das Bundesgericht stützt damit das Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts, das die Beschwerde des durch seine Eltern vertretenen Mädchens ebenfalls abwies.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht in seinen Richtlinien vor, dass Nichtgeimpfte nach einem Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person grundsätzlich vom Zugang zu Einrichtungen und Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Davon kann abgesehen werden, wenn innerhalb von 72 Stunden eine Impfung nachgeholt wird.

Die Gabe von Immunglobulin hat gemäss BAG die gleiche Wirkung. Sie ist jedoch primär für Personen mit einem höheren Risiko für Komplikationen vorgesehen. (Urteil 2C_395/2019 vom 8.6.2020)

(sda)

veröffentlicht: 25. Juni 2020 12:05
aktualisiert: 25. Juni 2020 14:03
Quelle: FM1Today

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