Dem «Herrn» hörig gewesen

15.03.2018, 18:37 Uhr
· Online seit 15.03.2018, 11:50 Uhr
Ein schockierender Fall von Kindsmissbrauch wurde heute vor dem Kreisgericht St.Gallen verhandelt. Eine 31-jährige Mutter wollte zusammen mit ihrem Liebhaber ihre vierjährige Tochter zur Sexsklavin erziehen.
Angela Mueller
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Vor Gericht standen am Donnerstag die Mutter und ihr 53-jähriger Partner. Die Frau ist wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit dem Kind, mehrfacher Pornografie und mehrfacher Verletzung der Fürsorgepflicht angeklagt. Dem 53-jährigen Mann aus Deutschland werden mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind und mehrfache Pornografie vorgeworfen. Das Urteil wird am Freitag schriftlich mitgeteilt.

Das Leid und Martyrium, das dem kleinen Mädchen über Monate zugefügt wurde, ist kaum vorstellbar: Immer wieder nahm die Mutter sexuelle Handlungen an der Vierjährigen vor, hielt dies auf Bildern fest und sendete sie an ihren 53-jährigen Partner in Deutschland.

TVO war am Prozesstag dabei:

Mutter weinte im Gerichtssaal

Die Mutter stimmte vor Gericht der Anklageschrift zu und ist geständig. Sie weinte und sagte, dass sie ihre Tochter extrem liebe und alles dafür tue, um eine normale Beziehung aufzubauen. Die Mutter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Den Missbrauch ihrer Tochter erklärt sie damit, dem «Herrn» völlig hörig gewesen zu sein und nichts in Frage gestellt zu haben, was er befohlen hatte.

Unheilvolle Sado-Maso-Beziehung

Mit dem 53-jährigen Angeklagten aus Deutschland unterhielt die Frau eine Sado-Maso-Beziehung und hatte sich ihm vertraglich als Sklavin verschrieben. Vertraglich war auch festgehalten, dass sie die Erziehung ihrer Tochter in die Hände des Liebhabers legte. Die Mutter, eine gelernte Kindererzieherin, zeigte ihrer Tochter unter anderem Pornofilme, versuchte das Mädchen zu befriedigen und liess sich von dem Kind befriedigen. Via Chat konnte ihr Partner am Missbrauch teilhaben und sie nahm Anweisungen von ihm entgegen. Der Mann hatte das Kind jeweils Ferkel genannt. Die Mutter arbeitete zeitweise als Prostituierte und liess das Mädchen alleine in St.Gallen über Nacht zu Hause.

Angeklagter nur teilweise geständig

Der Beschuldigte ist nur teilweise geständig. Er bestätigt, dass er Sex mit der Mutter hatte und die Tochter dabei zugesehen hat. Die zugesendeten Bilder und Videos des Missbrauchs habe er nicht angeschaut. Er gab zu, die Mutter zum sexuellen Missbrauch mit der Tochter angestiftet zu haben. Doch dies habe er aus Angst getan, sonst seine Sado-Maso-Partnerin zu verlieren.

«Keine pädophile Neigungen»

Beide Angeklagten stritten pädophile Beweggründe ab: Der Mann sagte, die Sexualisierung des Kindes sei der Wunsch der Mutter gewesen. Das Kind habe er Ferkel genannt, damit sie für ihn eine Art Fiktion bleibe. Er habe selbst drei Kinder und sei überhaupt nicht pädophil. Die Mutter erklärte auch, keinerlei pädophile Neigungen zu haben. Laut der Mutter wäre der Missbrauch nie geschehen, hätte es ihr Partner nicht gewollt.

Die Staatsanwaltschaft fordert für die Mutter dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug, für den Mann fünf Jahre. Bei beiden soll eine ambulante Massnahme durchgeführt werden. Ihnen soll für die Dauer von zehn Jahren jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, untersagt werden. Bei der Frau macht die Staatsanwaltschaft mildernde Umstände geltend, weil sie ein vollumfängliches Geständnis ablieferte und sie sich in psychologischer Behandlung begeben hat.

Mutter hatte schwierige Kindheit

Die Anwältin der Mutter stimmte der Staatsanwaltschaft gänzlich zu. Eine Haftstrafe sei angemessen. Ebenso eine Genugtuung von 40'000 Franken für die Tochter. Die Anwältin erklärt, dass sich die Mutter ohnehin schon bestraft fühle, weil sie ihrer Tochter all das angetan habe. Selbst wenn das Strafmass höher ausfallen sollte, werde die Mutter keine weiteren Rechtsmittel ergreifen, damit alles endlich ein Ende finde.

Über die Mutter sagte die Anwältin, dass sie eine schwere Kindheit gehabt habe. Sie sei dabei gewesen, als ihr Vater den Freund der Mutter umgebracht habe. Ihren ersten Geschlechtsverkehr hatte sie mit einem 20 Jahre älteren Mann.

Beschuldigter gibt sich vor Gericht schnippisch

Der Anwalt des Beschuldigten bezweifelt, dass der Mutter nur die Opferrolle zugeschrieben werden kann. Eine Seelenurkunde könne man nicht mit echter Sklaverei vergleichen, weil sie sich jederzeit aus dem Vertrag hätte befreien können. Die Mutter hätte sich aber bewusst versklaven und auch die eigene Tochter zur Sex-Sklavin erziehen wollen. Der Beschuldigte wollte seine Sexpartnerin nicht verlieren, nur deshalb habe er mitgemacht und die Mutter nicht gebremst, sagt sein Anwalt. Ausser den Fotos und Videos aus diesem Fall, wurde beim Beschuldigten kein kinderpornographisches Material gefunden. Auch seine Familie (die Ehefrau, die Tochter und die beiden Söhne) bestätigen, dass er nicht pädophil sei. Die sexuelle Lust an dem Kind sei nie seine Motivation gewesen, sagt der Anwalt weiter. Die Handlungen am Kind seien nur ein Symbol für die völlige Unterwerfung der Mutter gewesen.

Laut einem Psychiater hat der Beschuldigte narzisstische Züge und ist selbstverliebt. Dem Kind gegenüber zeige er keine Empathie. Der Beschuldigte muss vor Gericht einmal weinen, als er über seine krebskranke Ehefrau spricht. Ansonsten ist er gegenüber dem Gericht schnippisch und spricht von Vorverurteilung.

Schlussplädoyer der Mutter

Die 31-Jährige sagte vor Gericht, dass sie ihre Taten extrem bereue und sie diese gerne rückgängig machen würde. Sie zeigte sich dankbar, dass ihre Tochter in einer guten Pflegefamilie sei. Die Frau habe sich inzwischen gänzlich von ihrem ehemaligen «Herrn» gelöst.

Schlussplädoyer des Liebhabers

Auch der 53-jährige Deutsche zeigte sich schuldbewusst. Er bereue es zutiefst, pornographische Bilder besessen zu haben. Auch gab er zu, mit seiner devoten Geliebten Sex gehabt zu haben, während ihre Tochter zusehen musste. Dies sei ein Fehler gewesen. Er hoffe, dass es das Mädchen einmal besser im Leben haben werde als er.

Bis zum Urteil gilt für beide Angeklagten die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 15. März 2018 11:50
aktualisiert: 15. März 2018 18:37

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