Quelle: TVO
Schweizweit gilt ab dem 1. Oktober eine neue Altersgrenze ab 18 Jahren für den Verkauf von Tabakprodukten. Wer dagegen verstösst, kann mit einer Busse von bis zu 20'000 Franken bei Fahrlässigkeit oder 40'000 Franken bei vorsätzlichem Handeln bestraft werden. Auch bei der Werbung für Raucherwaren gibt es strengere Regeln.
Welche Bestimmungen gelten neu? - Für alle vom Tabakproduktegesetz erfassten Produkte gilt ein Abgabealter von 18 Jahren.
- Das Tabakproduktegsetz verbietet Plakate mit Tabakwerbung auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund eingesehen werden können. Auch im öffentlichen Verkehr, in öffentlichen Gebäuden, in Kinos oder auf Sportplätzen ist Werbung nicht mehr erlaubt.
- Produkte dürfen nicht kostenlos abgegeben werden und Wettbewerbe mit Geschenken sind untersagt. Bei Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder bei Veranstaltungen für ein minderjähriges Publikum ist Sponsoring verboten.
- Neu gibt es eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe, die in der ganzen Schweiz gilt. Die Ergebnisse eines Testkaufs können in einem Verwaltungs- oder Strafverfahren verwendet werden.
- Der Geltungsbereich des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen wurde ebenfalls angepasst und auf Tabakprodukte zum Erhitzen und auf elektronische Zigaretten ausgedehnt.
- Die Warnhinweise auf den Produkten wurden überarbeitet und orientieren sich an den Texten, die in der EU verwendet werden. Ausserdem wurden drei neue Bildserien angefertigt, die auf gerauchten Produkten verwendet werden und alternierend zum Einsatz kommen.
Quelle: Keystone-SDA / CH Media Video Unit / David Walder
Für welche Produkte gelten diese Bestimmungen?
Das Tabakproduktegesetz umfasst nicht nur traditionelle Tabakwaren, sondern auch elektronische Zigaretten, sowohl mit als auch ohne Nikotin. Und Tabakprodukte, die erhitzt werden. Darüber hinaus legt die Tabakprodukteverordnung weitere ähnliche Produkte fest, wie pflanzliche Erhitzungsprodukte, Nikotin-Schnupfprodukte und tabakfreie Produkte für Wasserpfeifen, die ebenfalls gesundheitliche Risiken darstellen. Auch für diese Produkte gelten die Vorgaben des Tabakproduktegesetzes.
Wie war die Gesetzgebung davor in den Ostschweizer Kantonen?
Bisher war die Gesetzgebung von Kanton zu Kanton unterschiedlich. So lag die Alterslimite im Kanton Appenzell Ausserrhoden, in Graubünden und in St.Gallen bei 16 Jahren. Insgesamt acht Kantone der Schweiz hatten bisher das Abgabeverbot für Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. 16 Kantone setzten die Grenze bei 18 Jahren an, wovon in 12 Kantonen das Abgabeverbot auch bei E-Zigaretten gilt. Der Thurgau war der einzige Ostschweizer Kanton, der die Altersgrenze bereits bei 18 Jahren angesetzt hatte.
Warum gibt es diese neuen Regeln?
Der Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten bedeutet ein Gesundheitsrisiko. So enthalten Tabakrauch und der Dampf von elektronischen Zigaretten krebsfördernde Inhaltsstoffe. Nikotin macht zudem sehr schnell abhängig. Diese Produkte unterliegen strengen Regeln, um die Bevölkerung und insbesondere Minderjährige vor den schädlichen Auswirkungen zu schützen.
Gibt es bald noch weitere Einschränkungen?
Zurzeit wird das Tabakproduktegesetz im Parlament revidiert. Grund dafür ist die im 2022 von Volk und Ständen angenommene Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Die Werbung soll überall dort verboten werden, wo sie Kinder und Jugendliche erreicht. Also zum Beispiel in Printmedien, an Kiosken, im Internet sowie an Festivals.
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