Mehrwertsteuer-Bagatellgrenze

«Die Ausfuhrscheine unter 50 Euro sind deutlich zurückgegangen»

· Online seit 04.01.2020, 15:32 Uhr
Seit dem 1. Januar können Schweizer Einkaufstouristen nicht mehr für jeden Betrag die Mehrwertsteuer zurückfordern. Geld gibt es nur noch ab einem Warenwert von 50 Euro oder mehr. An den Grenzen ist ein Unterschied bezüglich Papiermenge aber noch kaum bemerkbar.
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Um den Papierwahnsinn an den deutschen Grenzen zu stoppen, gilt seit dem neuen Jahr ein neues Gesetz. Die Mehrwertsteuer zurückfordern, kann seit dem 1. Januar nur noch, wer über 50 Euro eingekauft hat. Haben die Zöllner bereits einen deutlichen Rückgang in den vergangenen Tagen bemerkt? «Um einen Rückgang feststellen zu können, ist die Zeitspanne noch zu kurz. Am Autobahnzoll in Konstanz waren aber nicht auffällig weniger Schweizer beim Stempeln», sagt Mark Eferl, Mediensprecher des Hauptzollamt Singen. «Was wir aber bereits feststellen konnten, ist ein deutlicher Rückgang der Ausfuhrscheine unter 50 Euro.»

Eine Prognose sei laut dem Mediensprecher erst nach einigen Wochen möglich. «Es bleibt auch abzuwarten, inwiefern sich das Kaufverhalten der Schweizer verändert.» Mehrwertscheine unter 50 Euro würden vom Zoll noch immer abgestempelt werden. Ein Stempel des Zolls sei aber kein Garant für eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer. «Der Zoll ist nicht für die Erstattung zuständig», sagt Eferl. 

Von Schweizern, die sich über die Einführung eines Mindestwerts beschwerten, sei dem Mediensprecher nichts bewusst. «Es lief alles relativ ruhig ab. Nur wenige hatten Fragen bezüglich der Bagatellgrenze.» Die Zöllner seien aber vorbereitet gewesen. An den Zollstellen lag genügend Informationsmaterial bereit. «Es schien, als wären die Schweizer gut informiert», sagt Mark Eferl.

 

veröffentlicht: 4. Januar 2020 15:32
aktualisiert: 4. Januar 2020 15:32
Quelle: FM1Today

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