Ferien in der Natur

Diese Regeln gelten beim Wildcampieren in der Schweiz

· Online seit 30.05.2020, 11:55 Uhr
Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen und die Sehnsucht nach Abenteuern in der Natur wird grösser – das merken auch Tourismusregionen. Nicht überall darf abseits der Campingplätze aber das Zelt aufgeschlagen werden.
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«Die Menschen suchen das Allein- und Abgeschottetsein. Sie haben nicht das Bedürfnis, zusammengepfercht mit anderen auf einem Zeltplatz zu schlafen.» Andreas Frey, Geschäftsführer von Appenzellerland Tourismus AR, glaubt, dass die Schweizerinnen und Schweizer gerade nach dem Lockdown in den eigen vier Wänden auf der Suche nach Erlebnissen in der Natur sind.

«Wir vermuten, dass das Bedürfnis nach Wildcampieren zunehmen wird», sagt Andreas Frey. Deshalb würden derzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft, das Angebot für Menschen, die nach einer Wanderung im Zelt oder Camper übernachten wollen, auszubauen. «Wir sind derzeit im Gespräch mit Grundstückeigentümern und den Behörden.» Dabei würden Angebote mit fix installierten Zelten oder Flächen für Ausflügler mit eigenem Material in Betracht gezogen. «Wir prüfen auch, ob wir an gewissen Standorten Stellplätze einrichten können.»

Ganz grundsätzlich gilt überall in der Schweiz:

Verboten ist:

- Campieren in Naturschutzzonen (eine Karte der Naturschutzgebiete gibt es hier)

- Campieren im Schweizerischen Nationalpark

- Campieren in Jagdbanngebieten (eine Karte gibt es hier)

- Campieren in Wildruhezonen (eine Karte gibt es hier)

Erlaubt ist:

- Einzelne Übernachtungen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze (siehe Grafik des SAC mit markierten erlaubten Gebieten)

- Auf Privatgrundstücken, wenn dies der Besitzer erlaubt

- In der Not

Das Wildcampieren wird je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt.

St.Gallen

Wildcampieren ist generell verboten, der Kanton ist dafür zuständig. In einzelnen Gebieten ist es erlaubt, eine Nacht auf Parkplätzen oder Raststätten zu verbringen, das muss vorher aber abgeklärt werden.

Thurgau

Auch hier ist Wildcampieren generell verboten, es gibt aber einzelne Regionen, die das Übernachten auf Parkplätzen oder Raststätten erlauben. Am besten direkt bei der Raststätte oder der Gemeinde nachfragen, wie die Regeln sind.

Graubünden

Im Kanton Graubünden sind gemäss Graubünden Ferien die Gemeinden für das Wildcampieren zuständig. Es gelte ein generelles Verbot, Ausnahmen in einzelnen Fällen seien aber möglich. Auch hier sollte die Gemeinde kontaktiert werden.

Appenzellerland

Die Gemeinden verbieten grundsätzlich Wildcampieren und auch das Parkieren des Campers auf Parkplätzen oder Raststätten ist verboten. Gemäss Appenzellerland Tourismus ist es aber möglich, auf Privatgrundstücken zu übernachten, wenn man das Einverständnis des Grundstückbesitzers hat.

Innerschweiz

Im Kanton Schwyz darf mit Zustimmung des Landeigentümers bis zu 48 Stunden abseits der Campingplätze campiert werden. Auch in Nidwalden darf wild campiert werden, vorher ist jedoch die ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen, dasselbe gilt für Luzern. Der Kanton Obwalden kennt bezüglich Wildcamping eine Ausnahme. Hier darf eine Nacht abseits der Campingplätze ohne Bewilligung verbracht werden. Dies, sofern kein privates oder öffentliches Interesse verletzt wird, berichtet PilatusToday.

Berner Jura und Umgebung

Grundsätzlich ist Wildcampieren auch im Berner Jura verboten. Im Kanton Bern gibt es allerdings Ausnahmen. So darf auf Raststätten oder Parkplätzen übernachtet werden, sofern es keine Verbotstafeln gibt und die zeitliche Beschränkung eingehalten wird. Dasselbe gilt in Neuenburg und auch im Jura sind einzelne Übernachtungen auf Parkplätzen möglich.

In Basel sind die Stadt oder Gemeinden für das Wildcampieren zuständig und können dieses in Ausnahmesituationen bewilligen.

Schaffhausen und Zürich

Auch hier gilt: Mit einer Einwilligung des Grundstückbesitzers ist Wildcampieren erlaubt. Für öffentliche Gebiete sind die einzelnen Gemeinden zuständig.

Westschweiz

Im Wallis steht das Verbots des Wildcampings sogar im Polizeireglement – es ist generell verboten. Jedoch kann es für Camper Ausnahmebewilligungen auf Kantons- oder Gemeindestrassen geben. In Genf und Waadt ist Wildcampieren grundsätzlich auch verboten. In Freiburg ist das Wildcampieren teilweise erlaubt, solange keine Verbotstafel aufgestellt ist.

Eine Liste der einzelnen Kantone stellt der TCS hier zur Verfügung.

Trotz Verboten sind oft einzelne Nächte erlaubt

Grundsätzlich ist Wildcampieren somit in den meisten Kantonen verboten, wird aber toleriert, wenn beispielsweise mit dem Zelt oberhalb der Waldgrenze übernachtet wird. Das allerdings nicht in Gruppen und nur einzelne Nächte. Will man mit dem Camper eine Nacht auf einem Platz oder einer Wiese stehen, fragt man kurz den Bauern, dem die Wiese gehört, gemäss Andreas Frey von Appenzellerland Tourismus sind die meisten Grundstückbesitzer ziemlich offen dafür, wenn zusätzlich noch im Hofladen eingekauft wird.

Bei diesen Übernachtungen in freier Natur gibt es allerdings einige Regeln bezüglich Abfall, dem Abwasch, dem Duschen, der Notdurft oder Feuerstellen zu beachten. Der Schweizerische Alpenclub SAC hat die wichtigsten Verhaltensregeln hier zusammengefasst.

Wer am liebsten kein Zelt mitschleppen und dennoch in unberühter Natur übernachten will: Die Seite «Zelter» befindet sich derzeit im Aufbau und bietet Übernachtungsmöglichkeiten auf Privatgrundstücken mit oder ohne Zelt an.

veröffentlicht: 30. Mai 2020 11:55
aktualisiert: 30. Mai 2020 11:55
Quelle: FM1Today

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