Schützengarten-Skandal

«Es gilt eine Nulltoleranz»: So handhaben Ostschweizer Unternehmen das Thema Belästigung am Arbeitsplatz

· Online seit 21.10.2022, 10:24 Uhr
Die Belästigungsaffäre bei der Brauerei Schützengarten wirft die Frage auf, was andere Firmen gegen solche Fälle unternehmen. Eine Umfrage zeigt: Das Regelwerk ist breit ausgestaltet und Meldungen über mutmassliche Belästigungen scheint es wenige zu geben. Doch es gibt sie.
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Nachdem die Schützengarten-Affäre durch Medienberichte aufgeflogen war, hat das Unternehmen den Vorgesetzten entlassen. Die Brauerei schrieb: «Unser Verhaltenskodex verbietet jede Art der Belästigung.» Vorerst will sich Schützengarten nicht mehr dazu äussern, schreibt das «St.Galler Tagblatt».

Einzelne Vorfälle bei Raiffeisen Schweiz

Bei Raiffeisen gibt es eine Personalweisung namens «Gleichbehandlung und Belästigung am Arbeitsplatz». «Es kam in den vergangenen Jahren zu vereinzelten Meldungen mutmasslicher Belästigungen», wie Joël Grandchamp, Sprecher von Raiffeisen Schweiz, sagt. «Jeder dieser Fälle wurde untersucht und wo angebracht, entsprechende Massnahmen veranlasst.»

Lernende werden in Kurs sensibilisiert

Meldungen über eine mögliche Belästigung hat Helvetia in den vergangenen beiden Jahren laut Sprecher Jonas Grossniklaus je eine verzeichnet. Er verweist auf den Code of Compliance, der festhält, dass jegliche Form der Belästigung, des Mobbings und des Stalkings untersagt ist. «Zudem werden das Thema und die möglichen Konsequenzen allen Lernenden in einem Kurs vermittelt», sagt Grossniklaus.

Welche Massnahmen andere Unternehmen zu dem Thema treffen, kannst du beim «St.Galler Tagblatt» lesen.

veröffentlicht: 21. Oktober 2022 10:24
aktualisiert: 21. Oktober 2022 10:24
Quelle: Thomas Griesser Kym/St.Galler Tagblatt

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