Die Bewegung der Schweizer Reisenden prüft eine Klage gegen den Kanton St.Gallen. Dieser habe das Rahmenabkommen von 1998 des Europarates nicht eingehalten. Die Schweiz sei dazu verpflichtet, den Fahrenden, als nationale Minderheit, zu ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln.
Seit zehn Jahren sollte der Kanton St.Gallen Fahrenden Durchgangsplätze anbieten. Der letzte Versuch scheiterte jedoch letzten Sonntag vor dem Volk. Die Gossauer lehnten ein Halteplatz für Fahrende ab mit 57 Prozent Nein-Stimmen.
Der Kanton hat bereits angekündigt, dass die Suche nach Durchgangsplätzen unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Gossau weitergehe. Im Lauf des Sommers werde man versuchen, weitere Plätze in anderen Regionen des Kantons zu finden und die Planung in Angriff nehmen, sagte Ueli Strauss, Leiter des kantonalen Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation, Ende Mai auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.