Fahrlehrer sagen Ostschweizer Portal den Kampf an

10.04.2016, 10:13 Uhr
· Online seit 10.04.2016, 09:53 Uhr
Das Ostschweizer Online-Portal «drive4less.ch» bietet Fahrschülern die Möglichkeit, in den Genuss von günstigen Fahrstunden zu kommen. Den arrivierten Fahrlehrern stösst dieses Angebot sauer auf. Ihr Verband fordert seine Mitglieder auf, Missbräuche zu verpetzten.
Marco Latzer
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Die Gesetzeslage in der Schweiz ist simpel: Wer über 25 Jahre alt und seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins ist, darf sich selbst als Laienfahrlehrer zur Verfügung stellen und Neulenker, die über einen Lernfahrausweis verfügen, hinter dem Steuerrad begleiten. Dies ist für viele Fahrschüler eine kostengünstige Möglichkeit, um Fahrstunden in der «richtigen» Fahrschule zu reduzieren und so eine ganze Menge Geld zu sparen. 80 bis 90 Franken kostet heute im Durchschnitt eine Fahrstunde - gerade für junge Menschen ist das eine ganze Stange Geld.

Fahrlehrer fürchten um ihr Geschäft

Genau diese Nische macht sich das Online-Portal "drive4less.ch" zu Nutze.  Gegründet von zwei HSG-Studenten, bringt die Plattform Fahrschüler und Laienbegleiter für kostengünstige Übungsstunden im Netz zusammen. Das Angebot ist nicht gewinnorientiert ausgerichtet, wie die Betreiber betonen. Ob eine Entgeltung stattfindet, entscheiden Schüler und Begleiter bilateral. «Wir empfehlen den Begleitern, nicht mehr als die vom TCS berechneten Durchschnittskosten von 73 Rappen pro Kilometer zu verlangen», sagt Mitbegründer Tobias Bienz in der NZZ am Sonntag. Gut möglich, dass ein Laienfahrlehrer, der Zeit und Auto zur Verfügung stellt, dafür auch etwas mehr Bares sehen möchte.

Das stösst den «richtigen» Fahrlehrern wiederum sauer auf. Sie sind über die Online-Konkurrenz alles andere als erfreut. Laut dem Schweizerischen Fahrlehrer-Verband (SFV) machen sich «immer mehr Pseudofahrlehrer breit». Der SFV ruft daher seine Mitglieder auf, Missbräuche zu bekämpfen. Es könne nicht sein, dass sich insbesondere Senioren gewerbemässig als nebenamtliche Fahrbegleiter zur Verfügung stellen. Wer beobachtet, dass gewisse Personen sich regelmässig mit verschiedenen Fahrschülern auf der Strasse befinden, solle dies festhalten und den Fahrzeughalter mit Autonummer bei den kantonalen Behörden melden, so der Fahrlehrerverband.

Online-Portal rechtlich nicht über alle Zweifel erhaben

Tatsächlich bewegen sich die Laienfahrlehrer in einem rechtlichen Graubereich. In der Fahrlehrerverordung ist laut NZZ festgehalten, dass wer mehr als einen Fahrschüler pro Jahr ausbildet, eine Fahrlehrerbewilligung dafür braucht. Diese Verordnung macht allerdings eines Ausnahme: Nämlich dann, wenn zwischen Fahrschüler und Begleitperson eine «nähere Beziehung» besteht. Ob und wann dies der Fall ist, müsste in einem konkreten Fall ein Gericht entscheiden.

veröffentlicht: 10. April 2016 09:53
aktualisiert: 10. April 2016 10:13
Quelle: red.

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