Bodensee

Genau deshalb muss man auch Stand-Up Paddles anschreiben

· Online seit 01.08.2020, 12:44 Uhr
Am Freitagabend trieb auf dem Bodensee ein Stand-Up Paddle. Die Kantonspolizei Thurgau hat die Besitzerin oder den Besitzer noch nicht ausfindig machen können – und erinnert daran, dass solche Geräte anzuschreiben sind.
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Rund 300 Meter vom Ufer entfernt hat die Kantonspolizei Thurgau am Freitagabend bei Frasnacht ein Stand-Up Paddle auf dem Bodensee gefunden. Von der Besitzerin oder dem Besitzer jedoch keine Spur.

«Weil auf dem Brett keine Kontaktdaten zu finden waren, mussten unsere Einsatzkräfte auf dem Wasser und an Land suchen und verschiedene Abklärungen tätigen», heisst es in einem Post auf Facebook der Kantonspolizei Thurgau.

Hinweise auf einen Unfall seien keine gefunden worden – die Besitzerin oder der Besitzer jedoch ebenfalls nicht.

Die Kantonspolizei schreibt: «Wäre das Brett angeschrieben gewesen, hätte sich die ganze Sache im Idealfall mit einem einzigen Telefonanruf klären lassen. Oder anders gesagt: Mit 30 Sekunden Zeit und einem wasserfesten Filzstift wäre hier viel Aufwand erspart geblieben.»

Die Polizei erinnert daran, dass Surfbretter, Paddelboote, Stand-Up Paddle und ähnliche Geräte mit Kontaktdaten angeschrieben sein müssen. So steht es auch in der Bodensee-Schifffahrtsordnung.

(red.)

veröffentlicht: 1. August 2020 12:44
aktualisiert: 1. August 2020 12:44
Quelle: FM1Today

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