Chur

Ärger um Partys: «Dem Veranstalter droht eine saftige Busse»

11.01.2020, 07:30 Uhr
· Online seit 11.01.2020, 07:07 Uhr
Eine kurzfristig abgesagte Silvesterparty und nun das Latin World Festival ohne Bewilligung: Die unseriösen Machenschaften des Veranstalters «New World Production» verärgern Kunden und Behörden. Der Konsumentenschutz sieht die Stadt Chur in der Pflicht, dem Veranstalter das Handwerk zu legen.
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Wenige Stunden vor Beginn wurde «die grösste Silvesterparty Graubündens» in Chur vor knapp zwei Wochen abgesagt. Kurz darauf wurde klar, dass der gleiche Veranstalter, die «New World Production», für das Latin World Festival mit täglich 50'000 Gästen diesen Sommer – ebenfalls in Chur – keine Bewilligung hat, aber trotzdem bereits Tickets verkaufte. Es sind nicht die einzigen ominösen Fälle des Organisators. Rechtliche Schritte seien nun Sache der Behörden und nicht der betroffenen Kunden, sagt Cécile Thomi, Leiterin Recht bei der Stiftung für Konsumentenschutz, im Interview mit FM1Today.

Cécile Thomi, was sagen Sie zu der extrem kurzfristig abgesagten Silvesterparty in Chur?
Das ist sehr ärgerlich. Gleichzeitig ist es gut nachvollziehbar, dass viele Leute auf die Inserate hereingefallen sind und sich Tickets gekauft haben. Die Inserate kommen professionell daher, so dass man gar nicht zwingend auf den Gedanken kommt, dass eigentlich gar nichts dahinter ist.

Haben sich betroffene Kundinnen und Kunden beim Konsumentenschutz gemeldet? 
Interessanterweise haben wir diesbezüglich keine Meldungen erhalten. Ich muss aber auch sagen, dass es vielen Leuten oftmals fast unangenehm oder peinlich ist, sich zu outen und zuzugeben, dass sie auf so etwas reingefallen sind.

Wie können sich Betroffene wehren?
Es gelten Rückerstattungsansprüche gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Normalfall ist klar, dass bei Nichtstattfinden einer Veranstaltung das Geld zurückerstattet wird. Auch hier, bei einem offensichtlichen Betrugsfall, steht den Leuten fraglos eine Rückerstattung zu, ohne dass sie selber rechtliche Schritte ergreifen müssen. Das sollte von Amtes wegen stattfinden. 

Das heisst, die Stadt muss rechtliche Schritte einleiten? 
Aus unserer Sicht ist klar, dass es nicht Sache der geprellten Kundinnen und Kunden sein kann,  rechtlich gegen einen Veranstalter vorzugehen. Es ist die Aufgabe der Behörden – der kantonalen Gewerbepolizei oder direkt der Staatsanwaltschaft – die Fälle von Amtes wegen zu verfolgen. Diese müssen prüfen, ob der Tat- und Sachverhalt des gewerbsmässigen Betrugs vorliegt. 

Welche Sanktionen drohen dem Veranstalter?
Ich gehe stark von einer saftigen Busse aus. Und dass die Leute keine Gewerbebewilligung mehr erhalten werden. 

Häufen sich Fälle falscher Veranstaltungen in der Schweiz? 
Gerade im digitalen Umfeld ist es natürlich gut möglich, sich hinter einem Angebot zu verstecken. Je digitaler, desto anonymer, und desto leichter ist es, etwas ohne echten Hintergrund auf die Beine zu stellen.

Woran merken potenzielle Opfer, dass sie betrogen werden?
Gerade wenn eine Veranstaltung sehr pompös daherkommt und gross beworben wird, es sich aber gleichzeitig um bisher unbekannte Veranstalter handelt, steigt die Möglichkeit, dass es sich um eine unsaubere Sache handelt. Dann sollte man sich im Internet oder bei Bekannten über den Veranstalter schlaumachen. Bei negativen Online-Rezensionen tut man sicher gut daran, die Finger davon zu lassen.

In den vorliegenden Fällen war im ersten Moment nicht einmal klar, welche Organisatoren dahinter stehen.
Gemäss kantonalem Gewerberecht wäre es ideal, wenn auf Plakaten und Inseraten ein Impressum mit einem Minimum an Informationen stünde. So weiss der potenzielle Kunde, an wen er sich bei Fragen oder Problemen wenden kann. Die kantonalen Vorschriften sind da aber leider sehr unterschiedlich. 

veröffentlicht: 11. Januar 2020 07:07
aktualisiert: 11. Januar 2020 07:30
Quelle: FM1Today

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