Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife Schweiz beantragten damals vor Bundesverwaltungsgericht eine aufschiebende Wirkung. Mit den Abschussverfügungen hätten die Behörden jede Verhältnismässigkeit missachtet und die wichtige Rolle des Wolfs im Lebensraum Wald ignoriert, hiess es damals in einer gemeinsamen Medienmitteilung.
Zwei Drittel dürfen geschossen werden
Nun informierte das zuständige kantonale Departement am Dienstagmorgen über die Freigabe zum Abschuss. Bis zu zwei Drittel der Jungwölfe des Rudels dürfen bis zum 31. Januar getötet werden.
Dabei soll auf eine sogenannte vergrämende Wirkung geachtet werden. Die Wölfe sollen direkt aus dem Rudel, möglichst nahe an Nutztierherden, Siedlungen oder stark von Menschen genutzten Anlagen geschossen werden. Abschüsse an Orten, an denen dieser Lerneffekt fehlt, seien zu vermeiden.
Entscheide «stossend»
Die Einsprache der Naturschutzorganisationen ist noch vor dem Verwaltungsgericht Graubünden hängig. Dennoch gaben die Behörden die Wölfe nun zum Abschuss frei. Dies sei «recht stossend», sagte Armando Lenz von Pro Natura Graubünden auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Der Kanton müsse sich ans Gesetz halten, so Lenz weiter. Dass man nun aber alle Rudel regulieren will, unabhängig davon, ob es überhaupt Nutztierrisse gab, sei gesetzlich nicht gedeckt. Bei Pro Natura Graubünden habe man aber keine Kapazität, gegen jede Verfügung gerichtlich vorzugehen.
(sda/red.)
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