Coronavirus - Schweiz

Bündner Kantonsparlament tagt erneut in Churer Festhalle

11.08.2020, 15:25 Uhr
· Online seit 11.08.2020, 15:21 Uhr
Das 120-köpfige Bündner Kantonsparlament tagt während der Augustsession erneut ausserhalb des Grossratsgebäudes. Tagungsort ist die Churer Stadthalle. Wie schon bei den Sitzungen im Juni müssen die Zuschauerränge leer bleiben.
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Die Session vom 25. bis 28. August wird wegen der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie in der Stadthalle abgehalten. In der Festhalle stehen 2200 Quadratmeter Fläche zur Verfügung, und der Minimalabstand von eineinhalb Metern kann eingehalten werden.

Die Präsidentenkonferenz entschied, wiederum kein Publikum zu den Sitzungen zuzulassen. Die Session kann dafür via Livestream verfolgt werden, wie Standespräsident Alessandro Della Vedova am Dienstag mitteilte.   

Am Ende der Sessionswoche wird es wegen der Corona-Krise nicht wie üblich eine Feier für das neu gewählte Standespräsidium geben. Die neue Standespräsidentin oder der neue Standespräsident sollen aber am Schluss «gebührend geehrt werden», wie es hiess.

Richterwahlen mit offenem Ausgang

Neun Sachgeschäfte stehen auf dem Programm und die Behandlung von 23 Vorstössen. Das Traktandum, das weitaus auf das grösste Interesse stösst, sind die Erneuerungswahlen an das Kantonsgericht Graubünden.

Diese Wahlen finden statt just in einer Zeit, da das höchste Bündner Gericht in einer tiefen Krise steckt. Es arbeitet seit über einem Jahr nicht mehr im Vollbestand und schiebt einen Pendenzenberg von unerledigten Fällen vor sich her.

Letztes Jahr eskalierten personelle Spannungen. Ein Richter warf dem Gerichtspräsidenten vor, ein Urteil über einen Erbstreit gefälscht zu haben, so dass eine am Prozess unbeteiligte Person eine sechsstellige Summe zugesprochen erhielt. Die Staatsanwaltschaft untersucht den Fall.

Der Gerichtspräsident reagierte mit einem Antrag auf Amtsenthebung des Richters, der das angebliche Fehlurteil anprangert. Die Justizkommission des Grossen Rats als Aufsichtsorgan kam zum Schluss, diesen Richter zwar nicht des Amtes zu entheben, dem Parlament aber zu beantragen, ihn nicht mehr wiederzuwählen. Grund: der Jurist erfülle die persönlichen Voraussetzungen für ein Richteramt nicht.

Erfolg vor Bundesgericht

Der betroffene Richter Peter Schnyder verbuchte unlängst vor dem Bundesgericht einen Erfolg. Das Gericht in Lausanne hiess seine Beschwerde gut und urteilte, der Mann sei zu Unrecht von einem Erbteilungsverfahren ausgeschlossen worden.

Der Ausgang der Wahlen von sechs Richterinnen und Richtern für das Kantonsgericht ist völlig offen. Gewiss ist einzig, dass der langjährige Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner nicht mehr bestätigt werden muss. Er geht Ende Jahr in Pension.

veröffentlicht: 11. August 2020 15:21
aktualisiert: 11. August 2020 15:25
Quelle: sda

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