Bund lehnt Abschussgesuch für zwei Jungwölfe ab
Der Kanton Graubünden hat das Gesuch anfangs September beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) eingereicht. Nach Überprüfung der Dokumente hat das Bafu entschieden, dass die Kriterien für einen Eingriff in das Rudel nicht erfüllt sind: Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle von zehn gerissenen Tieren. Grund dafür: Der Kanton Graubünden hat auch gerissene Nutztiere angegeben, die nicht geschützt waren, wie das Bafu am Mittwoch mitteilt.
Zahl der Rudel nimmt zu
Am 6. September stimmte das Bafu dem Abschussgesuch des Kantons Graubünden für drei Jungwölfe aus dem Beverin-Rudel zu. Die Wölfe hatten sich wiederholt Menschen genähert und liessen sich nur schwer vertreiben. Nur Tage nach der Bewilligung gelang es der Wildhut, zwei Jungtiere zu schiessen. Aktuell leben in der Schweiz rund 130 bis 150 Wölfe und mindestens 13 Rudel; die Zahl nimmt zu.
Herdenschutz soll gestärkt werden
Als Reaktion auf den in verschiedenen Gebieten des Landes stark wachsenden Wolfbestand passte der Bundesrat Ende Juni die Jagdverordnung an. Die Schwelle für den Abschuss von Wölfen wurde deutlich gesenkt. Gleichzeitig sollte der Herdenschutz mit «verbesserten Voraussetzungen» gestärkt werden.
(sda/red.)