Graubünden

Chef von Churer Treuhandfirma muss fünf Jahre ins Gefängnis

20.11.2019, 18:47 Uhr
· Online seit 20.11.2019, 18:45 Uhr
Der ehemalige Verwaltungsratspräsident einer renommierten Churer Treuhandfirma muss eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren absitzen. Der 50-Jährige wurde von einem Gericht in Chur wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt.
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Die Pleite der alteingesessenen Churer Treuhandfirma Allemann, Zinsli und Partner vor rund vier Jahren warf in der Region hohe Wellen. Über 16 Millionen Franken hatte deren Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer veruntreut. Der Mann, der unter einer Spielsucht leidet, verzockte sich an der Börse um knapp sechs Millionen Franken, so dass er sich dauernd neues Geld beschaffen musste.

Von Ende 2010 bis Anfang 2015 wickelte er insgesamt 702 unrechtmässige Transaktionen ab Bankkonten von Kunden ab. Bei der Geldbeschaffung kannte er keine Grenzen. Er fälschte Buchhaltungsbelege und Jahresrechnungen von Kunden, Protokolle und E-Mails, erstellte fiktive Jahresrechnungen sowie Verträge.

Die Liste geschädigter Unternehmen umfasst Firmen vor allem in Chur, aber auch Unternehmen in St. Gallen. Selbst die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bad Ragaz-Pfäfers schädigte der Mann als deren Kassier. Geld verloren überdies Organisationen wie Pro Natura, die Vogelwarte Sempach oder die Stiftung des Schweizerischen Komitees für Unicef.

Vom Zwillingsbruder angezeigt

Der 50-Jährige bezog einen Lohn von etwa einer halben Million Franken pro Jahr, genoss das Vertrauen seiner Kunden und war regional bekannt. Sein Zwillingsbruder war im Januar 2015 in Chur überraschend an die Öffentlichkeit getreten. Er gab bekannt, dass er Strafanzeige gegen seinen Bruder wegen Verdachts auf Veruntreuung eingereicht hatte.

Auf die Schliche kamen die Behörden dem Treiben des Absolventen der Hochschule St. Gallen und diplomierten Wirtschaftsprüfers, nachdem das Bundesamt für Polizei (fedpol) die Bündner Kantonspolizei einen Verdacht auf Geldwäscherei gemeldet hatte.

Etwas milder als von Anklage gefordert

Die Bündner Staatsanwaltschaft hatte am Prozess vor dem Regionalgericht Plessur in Chur eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert. Der Verteidiger plädierte wegen der Spielsucht des Angeklagten auf Milde und verlangte eine dreijährige Freiheitsstrafe, zwei davon im bedingten Vollzug.

Das Gericht sei bei der Beurteilung des Falles in einzelnen Punkten nicht so streng gewesen wie die Staatsanwaltschaft, sagte der Vorsitzende in der kurzen Begründung. Massgebend sei vor allem das umfassende Geständnis des Treuhänders gewesen.

veröffentlicht: 20. November 2019 18:45
aktualisiert: 20. November 2019 18:47
Quelle: sda

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