Graubünden

Deutsche verstreuen illegal Asche über Bündner Alpen

10.11.2019, 09:52 Uhr
· Online seit 10.11.2019, 09:43 Uhr
Mit mehreren Urnen an Bord fliegen deutsche Piloten mehrmals pro Jahr über die Schweiz, um Asche von Verstorbenen zu verstreuen. Bislang haben die Piloten gedacht, sie nutzen damit eine Schweizer Gesetzeslücke, in Deutschland ist das Prozedere verboten. Nun machen ihnen die Behörden aber einen Strich durch die Rechnung.
Anzeige

Aus dem Bundesland Bayern, einmal über die Bündner Berge und wieder zurück: Was nach einem schönen Rundflug klingt, hat einen etwas fahlen Beigeschmack. Auf dieser Tour verstreut Pilot Peter Kramer nämlich jeweils die Asche von Verstorbenen.

Asche verteilt sich über Quadratkilometer

Pro Fahrt nimmt Kramer jeweils mehrere Urnen mit, auf einer Höhe von 10'000 Fuss schüttet er die Asche durch ein Rohr aus dem Pilotenfenster. Rund eine Minute dauert es, bis die Asche aus einer Urne verstreut ist, sie verteilt sich auf mehreren Quadratkilometern.

Seit fast 15 Jahren bietet der deutsche Pilot die Urnenausstreuung aus dem Flugzeit für 400 Euro an. Regelmässig habe Kramer Urnen an Bord seines Flugzeugs, schreibt die «Süddeutsche».

Asche aus dem Flugzeug verteilen: In der Schweiz erlaubt?

Dabei hat er bislang immer aufgepasst, dass er die Asche erst im Schweizer Luftraum oder über dem offenen Meer verstreut. In Deutschland gilt nämlich Friedhofspflicht, das Ausstreuen von Asche von Verstorbenen ist verboten.

Dies im Gegensatz zur Schweiz, wie Kramer bislang angenommen hatte. Gemäss der «Sonntagszeitung» hatte der Bestatter 2008 extra beim Schweizerischen Amt für Zivilluftfahrt Bazl nachgefragt. Damals habe man ihm die Legalität seiner Aktionen per Mail zugesichert.

Eine Bewilligung ist nötig

Gegenüber der Sonntagszeitung verneinen dies nun aber gleich mehrere Stellen. Georg Thomann vom Amt für Natur und Umwelt Graubünden sagt, es handle sich dabei um illegale Abfallentsorgung, die Bestattungen aus der Luft seien klar nicht erlaubt.

Auch das Bazl nimmt seine 10-jährige Aussage bei der Nachfrage zurück. Die Rechtslage sei anders zu beurteilen, das Ausstreuen von Asche aus einem Flugzeug sei bewilligungspflichtig.

Deshalb müsse Kramer möglicherweise auch mit Konsequenzen in Form einer Verwarnung oder gar einer Busse rechnen. Dieser krebst gegenüber der Sonntagszeitung zurück. Er sagt, er sei schon seit Längerem nicht mehr mit Urnen über die Schweiz geflogen und habe dies auch nicht mehr geplant.

(enf)

veröffentlicht: 10. November 2019 09:43
aktualisiert: 10. November 2019 09:52
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige