Ruhegehalt

«Goldener Fallschirm» für Bündner alt Regierungsräte unter Druck

· Online seit 23.01.2023, 15:36 Uhr
Bündner Regierungsmitglieder erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ein lebenslängliches Ruhegehalt. FDP, GLP und SVP wollen dieses kürzen oder ganz streichen. Die Regierung hat am Montag die Bereitschaft signalisiert, die Ruhegehaltsregelung zeitgemäss anzupassen.
Anzeige

Alt Regierungsrätinnen und -räte erhalten in Graubünden je nach geleisteter Amtsdauer ein Ruhehalt von maximal 42 Prozent des zuletzt bezogenen Gehaltes. Aktuell beläuft sich dieses auf 262'000 Franken im Jahr, woraus ein Ruhegehalt von bis zu 110'000 Franken resultiert.

FDP, GLP und SVP finden den lebenslangen «goldenen Fallschirm» nicht mehr zeitgemäss. Sie reichten in der Oktobersession des Bündner Parlaments drei separate Fraktionsaufträge ein, die sich dagegen richten.

Am wenigsten weit geht die Forderung der Freisinnigen. Sie wollen das Ruhegehalt nur bis zum Pensionsalter der ausgetretenen Regierungsmitglieder ausrichten. Gemäss den Grünliberalen soll es hingegen nur noch drei Jahre lang ausbezahlt werden. Die Volkspartei will das Ruhegehalt ganz streichen.

«Überholte Ruhegehälter»

In ihren Begründungen blasen die drei Parteien ins gleiche Horn: Ruhegehälter für Mitglieder kantonaler Exekutiven seien früher zwar in zahlreichen Kantonen verbreitet gewesen, heute aber überholt. Nur noch eine Handvoll Kantone würde ein solches Ruhegehalt kennen.

Die meisten Kantone seien in der jüngsten Vergangenheit zu anderen Vorsorgelösungen für die Mitglieder der Regierung übergegangen, schrieb die FDP im Fraktionsauftrag. «Politikerinnen und Politiker sind heute tendenziell jünger, wenn sie Ämter antreten oder verlassen», erklärte die GLP. Die Praxis zeige, dass sie nach dem Regierungsamt durchaus Tätigkeit in der Privatwirtschaft fänden.

Dieser Meinung ist auch die SVP. «Dass Regierungsmitglieder aufgrund ihrer Bekanntheit und Kompetenzen sehr rasch beruflich Anschluss finden, lässt einen finanziellen Fallschirm obsolet werden», hiess es in deren Vorstoss.

Regierung verspricht «zeitgemässen Vorschlag»

Die Bündner Regierung, deren fünf Mitglieder bereits von einer Schlechterstellung betroffen sein könnten, stemmt sich nicht gegen die Forderungen. Die meisten Kantone würden ehemalige Regierungsmitglieder heute über die Pensionskasse absichern oder über Abgangsentschädigungen oder temporäre Lohnfortzahlungen, schrieb die Exekutive in der am Montag publizierten Antwort auf die Fraktionsaufträge.

Gleichzeitig verweist sie auf die Amtszeitbeschränkung für Regierungsmitglieder, die bei der Ausgestaltung einer Ruhestandsregelung zu berücksichtigen sei. Graubünden ist demnach «einer der ganz wenigen Kantone», der eine Amtszeitbeschränkung vorsieht. Regierungsmitglieder müssen spätestens nach zwölf Jahren aus dem Amt ausscheiden und sich in der Regel um eine neue berufliche Tätigkeit bemühen.

Die Regierung ist dennoch bereit, dem Grossen Rat «einen ausgewogenen und zeitgemässen Vorschlag» für die künftige Regelung der Ruhegehälter zu unterbreiten. Die von den Parteien vorgebrachten Varianten will sie zumindest prüfen.

veröffentlicht: 23. Januar 2023 15:36
aktualisiert: 23. Januar 2023 15:36
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige