Graubünden

Graureiher-Abschuss: «Kanton soll sich rechtskonform verhalten»

· Online seit 01.07.2020, 14:32 Uhr
Der Verband Birdlife wirft dem Kanton Graubünden vor, geschützte Graureiher ohne Bewilligung geschossen zu haben und fordert, dass endlich eine rechtskonforme Praxis herrschen soll. Graubünden verteidigt sich.
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75 Graureiher soll der Kanton Graubünden in den letzten vier Jahren ohne rechtsgültige Bewilligung abgeschossen haben, schreibt Birdlife Schweiz in einer Medienmitteilung. Der Verband verweist auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2015.

Kanton Graubünden hat sich nicht an rechtlichen Weg gehalten

Demnach müsste der Kanton belegen, dass die Abschüsse aufgrund von erheblichen Schäden nötig sind, und er müsste eine Verfügung oder Bewilligung ausstellen, veröffentlichen und der rechtsstaatlichen Überprüfung durch Gerichte zugänglich machen. «Der Kanton Graubünden hat das schlichtweg nicht gemacht», sagt Werner Müller, Geschäftsführer Birdlife Schweiz, gegenüber FM1Today.

Tatsächlich sagt Hannes Jenny vom Amt für Jagd und Fischerei Graubünden gegenüber dem «Sarganserländer», dass es Verzögerungen in der Umsetzungen des Bundesgerichtsurteils gibt – dies weil die Vorgaben so umfassend seien. Weiter rechtfertigt der Kanton die Abschüsse der Graureiher  gegenüber der "Südostschweiz" so: Die Abschüsse seien alle im Misox in Fischzuchtanlagen zum Schutz der Fische und Fischbestände erfolgt.

Abschuss ohne Nachweis - das geht nicht

Für Müller ist dies keine Entschuldigung. «Wir sind sehr dafür, Fische zu erhalten. Dazu braucht es keine Reiherabschüsse. Wenn der Kanton Abschüsse tätigen will, dann muss er nachweisen, dass es einen grossen Schaden gibt und das ganze veröffentlichen.» Es gehe aber nicht, dass man geschützte Tiere, wie den Graureiher, ohne etwas Überprüfbares schiesst.

Der Geschäftsführer von Birdlife betont, dass es hier nicht um eine Abrechnung mit dem Kanton Graubünden geht: «Was passiert ist, ist passiert. Es geht darum, dass Graubünden jetzt endlich eine rechtskonforme Praxis einführt im Umgang mit geschützten Arten.» Gemäss verschiedener Medien hätte der Kanton 2020 keine mehr geschossen. «Und wenn das so ist und sie die geschützten Tiere nur dann schiessen, wenn es rechtskonform ist, ist das gut und erledigt.»

(sk)

veröffentlicht: 1. Juli 2020 14:32
aktualisiert: 1. Juli 2020 14:32
Quelle: FM1Today

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