Grosser Rat

Grösste Bündner Pensionskasse erhöht Sparbeiträge deutlich

· Online seit 25.08.2021, 20:14 Uhr
Die Versicherten der Pensionskasse Graubünden müssen ab dem nächsten Jahr deutlich höhere Sparbeiträge zahlen. Das Parlament winkte die neuen Abgabesätze am Mittwoch durch, um die Kasse und ihre Leistungen wieder konkurrenzfähig zu machen.
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Die Erhöhung der Sparbeiträge ist der Hauptgrund, weshalb das kantonale Gesetz über die Pensionskasse Graubünden einer Revision unterzogen wurde. Regierungsrat Christian Rathgeb (FDP) sagte es am Mittwoch im Kantonsparlament deutlich: „Wir sind das Schlusslicht beim Leistungsniveau“.

Die Pensionskasse des Kantons Graubünden ist zwar kein Sanierungsfall und verfügt über einen Deckungsrad von rund 110 Prozent. Die mit 12‘500 Versicherten und Rentenbezügern grösste Kasse im Kanton sieht sich jedoch mit dem gleichen Problem konfrontiert, das alle Vorsorgeeinrichtungen umtreibt. Die Kapitalrenditen schrumpfen, und die Pensionierten werden immer älter.

Pensionierungsverluste von 14 Millionen Franken

Pensionierungsverluste sind die Folge. Sie bedeuten, dass das angesparte Kapital ab der Pensionierung nicht mehr reicht, um die Rentenzahlungen zu finanzieren. Laut Rathgeb beliefen sich die Pensionierungsverluste der Pensionskasse Graubünden vergangenes Jahr auf 14 Millionen Franken.

Die neuen, vom Parlament angehobenen Sparbeiträge kosten den Kanton als Arbeitgeber rund sieben Millionen Franken zusätzlich pro Jahr. Etwa den selben Betrag leisten die Kantonsangestellten. Der Kasse angeschlossen sind weiter die Mehrzahl der Bündner Gemeinden sowie zahlreiche Firmen.

Die Revision, die erst am Donnerstag verabschiedet wird, fand im Parlament bei allen Fraktionen mehrheitlich eine gute Aufnahme. Sie soll die Kasse wieder konkurrenzfähig machen. Leise Kritik wurde geäussert, weil die Anpassungen nicht schon früher vorgenommen wurden. Die Teilrevision, die dem fakultativen Referendum untersteht, soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

Umwandlungssatz sinkt

Die neuen Beitragssätze sind jedoch nur die eine Seite der Medaille. Anpassungen wurden auch auf der Ausgabenseite vorgenommen. Sie fallen aber nicht in die Kompetenz des Parlaments. Zuständig dafür ist Verwaltungskommission der Pensionskasse.

Diese Kommission beschloss unter anderem, den Umwandlungssatz per Anfang nächsten Jahres von 5,89 Prozent auf 4,7 Prozent zu senken. Der Umwandlungssatz ist jener Satz, der die Rentenhöhe bestimmt. 4,7 Prozent bedeuten, dass im überobligatorischen Teil pro 100‘000 Franken gespartes Kapital ab der Pensionierung eine Jahresrente von 4700 Franken ausbezahlt wird.

Für Versicherte ab 55 Jahren kommt beim Umwandlungssatz ab dem nächsten Jahr eine Übergangsregelung zur Anwendung, die das aktuelle Leistungsniveau weitgehend wahrt. Sie kostet den Kanton einmalig 17 Millionen Franken. Bei den Jüngeren soll das Leistungsniveau aufgrund der höheren Sparbeiträge steigen.

veröffentlicht: 25. August 2021 20:14
aktualisiert: 25. August 2021 20:14
Quelle: sda

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