Strafverfahren

Kein weiteres Strafverfahren gegen Bündner Kantonsrichter

· Online seit 04.04.2022, 11:46 Uhr
Eine Strafanzeige wegen Begünstigung gegen mehrere Bündner Kantonsrichter von Juni 2021 führt zu keinem Verfahren. Die Justizkommission des Bündner Grossen Rates hat einstimmig keine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
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Die Strafanzeige hatte ein St. Moritzer Anwalt eingereicht, wie die Kommission für Justiz und Sicherheit am Montag mitteilte. Er warf zwei amtierenden Richtern und alt Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner Begünstigung vor bei verworrenen Streitigkeiten um den Verkauf einer Wohnung in Samedan. Brunner war damals noch im Amt an der Spitze des Kantonsgerichts.

Strafrechtliche Ermittlung nicht gerechtfertigt

Die Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) befasste sich mit der Strafanzeige, weil gegen Richter des Kantons- und des Verwaltungsgerichts wegen im Amt begangener Vergehen nur mit ihrer Ermächtigung ermittelt werden darf.

Die KJS habe sich mit dem Sachverhalt der Strafanzeige gegen die drei Magistratspersonen eingehend auseinandergesetzt, schrieb die Kommission in der Mitteilung. Sie prüfte, ob Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente bezüglich einer im Amt begangenen Begünstigung vorliegen, welche strafrechtliche Ermittlungen rechtfertigen würden.

Die Justizkommission kam zum Schluss, dass das nicht der Fall ist und die angezeigten Richter sich rechtskonform verhalten haben. «Die Justizkommission hat überhaupt keine Anhaltspunkte für ein Strafverhalten der angezeigten Richter gefunden», erklärte Kommissionspräsident Gian Derungs (Mitte) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Entsprechend hat die KJS die Ermächtigung zur Strafverfolgung der beiden Kantonsrichter und des alt Kantonsgerichtspräsidenten in einem einstimmig gefällten Entscheid nicht erteilt.

Kein Zusammenhang mit Bündner Justizkrise

Der aktuelle Fall hat laut Derungs nichts zu tun mit anderen Vorwürfen gegen alt Gerichtspräsident Brunner in der sogenannten Bündner Justizkrise. In diesem anderen Fall hatte die Justizkommission im Juni 2020 die Immunität des Präsidenten aufgehoben. Damit machte sie den Weg frei für eine Strafuntersuchung wegen mutmasslicher Urkundenfälschung im Amt.

Der eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt stellte die Strafuntersuchung im November 2021 aber wieder ein. Brunners beanstandetes Verhalten habe der Praxis am Bündner Kantonsgericht entsprochen, lautete die Begründung.

veröffentlicht: 4. April 2022 11:46
aktualisiert: 4. April 2022 11:46
Quelle: sda

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