Graubünden

Keine Beschwerden gegen Wolfabschüsse

· Online seit 15.10.2019, 16:03 Uhr
Die Umweltorganisationen WWF und Pro Natura Graubünden befinden die Abschussverfügung der vier Jungwölfe für rechtlich zulässig. Anfangs Oktober hat die Wildhut in Graubünden zwei Jungwölfe des Rudels am Piz Beverin geschossen.
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Das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement hatte vier Jungwölfe des Beverin-Rudels zum Abschuss freigegeben. Am 5. und 6. Oktober wurden zwei der Jungtiere von der Wildhut erlegt. Die Umweltorganisationen WWF und Pro Natura bedauern den Abschuss der Jungwölfe, aber auch die von den Wölfen verursachten Risse, wie es in einer Medienmitteilung heisst. 

Die beiden Organisationen haben die Abschussverfügung sorgfältig geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass die Regulierung des Wolfsrudel rechtlich zulässig ist. Somit verzichten sie auf eine Beschwerde, heisst es weiter.

(pac)

veröffentlicht: 15. Oktober 2019 16:03
aktualisiert: 15. Oktober 2019 16:03
Quelle: FM1Today

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