Rund 15'000 Personen getestet, 150 waren positiv
Quelle: CH Media Video Unit / TeleZüri
Das Ergebnis entspreche den Erwartungen, schreibt die Kommunikationsstelle Coronavirus des Kantons Graubünden. Auf den Kanton hochgerechnet bedeute dies, dass es etwa 2000 asymptomatische Infizierte gebe.
Wie die Behörden am Montag in Chur betonten, lieferten die Flächentests kein abschliessendes Bild. Vielmehr seien sie eine aussagekräftige Momentaufnahme. Die Bündner Regierung will am (morgigen) Dienstag im Kampf gegen das Coronavirus über weitere Massnahmen befinden und diese dann kommunizieren.
Noch in dieser Woche will der Kanton in einigen Regionen mit Nachtestungen beginnen. Für Graubünden sei es zentral, die negative Dynamik der Fallzahlen zu brechen, heisst es in der Mitteilung mit Blick auf «Restaurants, kulturellen Einrichtungen und Freizeitstätten.»
Die angepeilte Zahl von 20'000 getesteten Personen wurde in Südbünden zwar nicht erreicht. Laut Martin Bühler, Chef des Kantonalen Führungsstabes, konnten trotzdem viele Erkenntnisse gewonnen werden. Vermehrtes Testen könne beispielsweise eine Alternative sein anstelle von restriktiven Massnahmen.
Kantonsärztin Marina Jamnicki sprach von Ausbruchsuntersuchungen. Das sind Massentests nach einem starken Ausbruch des Virus etwa in Schulen, Altersheimen oder grösseren Betrieben. Weiter getestet wird bereits diese Woche in Südbünden. Nachtests sind vor allem angesagt im Puschlav, wo die Fallzahlen überdurchschnittlich hoch sind.
Die Flächentests in Südbünden am Wochenende waren logistisch eine Herausforderung, die störungsfrei, ohne Proteste und ohne grössere Pannen gemeistert wurde. Im Einsatz standen 60 Ärzte, 543 Personen an medizinischem Personal, 444 Personen in der Administration und 177 Sicherheitsbeamte.
Der Kanton Graubünden ist von der Epidemie stark betroffen. Im Monat November hatten sich die Todesfälle im Kanton verdoppelt. Derzeit werden 853 aktive Coronafälle gezählt. Dennoch lassen sich aus Angst vor Quarantäne nicht alle Erkrankten testen.
«Wer nicht zum Test geht, weil er Isolation oder Quarantäne vermeiden will, setzt seine Angehörigen, Mitarbeitenden und Nächsten dem Risiko einer ernsthaften Erkrankung oder gar dem Tod aus», schreibt die Kommunikationsstelle Coronavirus. Wer sich in Isolation oder Quarantäne befinde, habe Anspruch auf Erwerbsersatz, im Falle einer Isolation über die Taggeldversicherung des Betriebs, im Falle einer Quarantäne über die Erwerbsersatzordnung.
(wap/sda))