Schreckmoment: Wölfe nähern sich Wanderern bis auf zehn Meter
Der Vorfall ereignete sich auf der etwa 2300 Meter über Meer gelegenen Steileralp im Hinterrheintal, wie das kantonale Amt für Jagd und Fischerei Graubünden am Dienstag mitteilte. Zuerst begegnete die Wandergesellschaft zwei erwachsenen Wölfen. Dabei näherten sich die Tiere den Menschen für kurze Zeit bis auf etwa zehn Meter.
Wenig später trafen die Wanderer auf vier weitere Wölfe. Dabei dürfte es sich laut der Wildhut um Welpen gehandelt haben. Die Jungtiere folgten der Wandergruppe längere Zeit.
Sie wandten sich erst nach wiederholten Versuchen, sie zu vertreiben, von den Wanderern ab und gesellten sich zu den erwachsenen Wölfen. Die Tiere blieben allerdings noch während längerer Zeit im Blickfeld der Touristen. Bei den Wölfen handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Tiere des Beverin-Rudels.
Stehen bleiben und mit fester Stimme sprechen
Wölfe, die in freier Wildbahn aufwachsen und dort leben, seien nicht grundsätzlich gefährlich und würden meist den Kontakt zu Menschen meiden, schreibt das Amt für Jagd und Fischerei. Gefährlich könne es werden, wenn sich die Tiere an den Menschen gewöhnen und seine Anwesenheit gar mit Futter in Verbindung bringen würden.
Bei einer Begegnung mit dem Grossraubtier empfiehlt die Bündner Wildhut ruhig stehen zu bleiben und den Wolf mit bestimmter Stimme anzusprechen. Danach soll man sich langsam zurückziehen. Auf keinen Fall soll man sich dem Tier nähern oder es gar verfolgen – auch nicht für Fotos.
«Werden die Verhaltensregeln eingehalten, besteht für Wanderer, Mountainbiker oder Tourenskifahrer keine Gefahr», schreibt die Wildhut im Merkblatt «Unterwegs im Wolfsgebiet». Auch für Kinder, die im Wald spielen, bestehe dann kaum eine Gefahr.
Abschussgesuch eingereicht
Für einige Tiere des Beverin-Rudels hat der Kanton Graubünden kürzlich ein Abschussgesuch eingereicht (FM1Today berichtete). Das Vatertier des Rudels, welches als Problemwolf gilt, soll getötet werden, ebenso wie einige Welpen, welche in diesem Jahr geboren wurden. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass bei erfüllten Kriterien – wie beispielsweise einer Limite von gerissenen Nutztieren, welche konform geschützt waren – die Hälfte der im aktuellen Jahr geborenen Jungtiere erlegt werden dürfen. Bei sieben gesichteten Jungtieren wären das deren drei.
(sda/red.)