St.Gallen und Graubünden sind bei Steuerabzügen streng
Aufgrund des Coronavirus mussten im verganenen Jahr viele von zu Hause aus arbeiten – besonders seit der nationalen Homeoffice-Pflicht hat sich der Arbeitsplatz bei den Schweizerinnen und Schweizern in die eigenen vier Wände verlagert. Dadurch fallen Transportkosten für Bahn, Bus oder Auto weg.
Grosser Aufwand für Prüfung der Daten
Die meisten Schweizer Kantone gewähren den Steuerzahlerinnen und -zahlern dennoch bei der Steuererklärung einen Abzug für Fahrkosten – das im selben Umfang wie wenn sie täglich ins Büro fahren würden. Das gleiche gilt, gemäss SRF, für Pendler mit bereits gekauften ÖV-Abos. Der Aufwand, um die effektiven Homeoffice-Tage zu prüfen, wäre gemäss mehreren Steuerämtern zu hoch. Bei dieser Variante gehen die kantonalen Behörden davon aus, dass die Steuerzahler im Gegenzug keine Abzüge für Einrichtungen des Homeoffice geltend machen können.
Nur Verpflegung im Büro darf abgerechnet werden
Es gibt aber auch Kantone, die nehmen es mit dem Homeoffice genau. Die Kantone St.Gallen und Graubünden verlangen die Auflistung der effektiv zur Arbeit gefahrenen Kilometer für den Abzug. Auch für die auswärtige Verpflegung können nur jene Tage verrechnet werden, an denen man nicht im Homeoffice, sondern im Büro war.
Bei einem Punkt kommt der Kanton St.Gallen Steuerzahlenden entgegen: Der Abzug für die Fremdbetreuung der Kinder ist höher als in anderen Kantonen und für Abzüge der Krankheitskosten ist die Hürde tiefer.
Welche Einrichtungen und Kosten im Bezug auf das Homeoffice abgezogen werden können, beantwortet John Sulger Büel, Fachexperte Steuern, hier.
(abl)