Graubünden

Staatsgebäude in Chur soll für 29 Millionen zum Obergericht werden

· Online seit 01.04.2022, 11:29 Uhr
Das alte Staatsgebäude in Chur soll für 29,2 Millionen Franken renoviert und erweitert werden. Stimmen der Grosse Rat und das Volk zu, dient das repräsentative Gebäude ab Mitte 2025 als Gerichtssitz für das neue Bündner Obergericht.
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Das alte Staatsgebäude soll «von alten Bausünden befreit», erweitert und technisch aufgerüstet werden, wie die Verantwortlichen des Kantons Graubünden am Freitag vor den Medien in Chur ausführten.

Es soll ab Mitte 2025 dem im Zuge der Justizreform entstehenden neuen Obergerichts dienen. Die Reform sieht vor, das Kantons- und das Verwaltungsgericht zusammenzuführen.

Das alte Staatsgebäude an der Churer Grabenstrasse sei eine der repräsentativsten Bauten im Eigentum des Kantons, sagte Regierungsrat Mario Cavigelli. Mit der Sanierung und Umnutzung wolle man ein Juwel sichtbar machen.

Ursprungsform wiederherstellen

Das im 19. Jahrhundert erstellte Gebäude wurde in den Sechzigerjahren zu Büroräumlichkeiten für das kantonale Tiefbauamt umgebaut. Davor gab es darin einen zweigeschossigen Saal, der bis 1959 vom Bündner Parlament, dem Grossen Rat, genutzt wurde. Diesen geschichtsträchtigen Bau möchte man nun wieder in die Ursprungsform zurückführen. Im Saal soll einer von insgesamt zwei Gerichtssälen entstehen.

Damit das neue Obergericht auch den modernen Anforderungen entspreche, brauche es neben der Restaurierung auch einen Erweiterungsbau für neue Büros und eine technische Aufrüstung, führte Markus Dünner, Vorsteher des kantonalen Hochbauamts, aus.

Zudem werden unter einer neuen Gartenanlage zwischen dem Staatsgebäude und der Villa Brügger eine unterirdische Zulieferung und Zellen für Beschuldigte gebaut. Somit können später Besuchende einer Verhandlung an den Beschuldigten vorbeigeführt werden, was den Sicherheitsaspekt erhöhen soll.

Abhängig von Justizreform

Das Bauvorhaben ist stark abhängig von der am Donnerstag vorgestellten Justizreform. Lehnt das Parlament oder das Volk die geplante Zusammenführung der oberen Gerichte ab, ist auch die Umnutzung des Staatsgebäudes hinfällig.

Würde der Grosse Rat oder das Volk hingegen die Justizreform annehmen und das Bauvorhaben ablehnen, stünde das neue Obergericht vor grossen Problemen. Dann gäbe es ein grosses neues Gericht ohne notwendige Räumlichkeiten, erklärte der Kantonsgerichtspräsident Remo Cavegn.

Das Tiefbauamt müsste mit der Umnutzung zum Obergericht umziehen. Vorgesehen sind kantonseigene Gebäude an der Loestrasse in Chur. Das freiwerdende Haus Brunnengarten soll verkauft und die gemietete Liegenschaft an der Poststrasse aufgegeben werden.

Die Justizreform und das Bauvorhaben werden vom Grossen Rat in der Junisession beraten. Das Volk stimmt voraussichtlich am 27. November 2022 darüber ab.

veröffentlicht: 1. April 2022 11:29
aktualisiert: 1. April 2022 11:29
Quelle: sda

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