Verfahren zu tödlichem Unglück an Maiensässfahrt eingestellt
Das Verfahren zur Abklärung der Ursachen des tödlichen Unfalls eines Schülers bei der letztjährigen Maiensässfahrt ist eingestellt. Dies teilt die Bündner Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Bei dem Unfall am 23. Mai 2019 war ein 14-jähriger Schüler auf dem Rückweg vom Maiensäss Juchs nach Chur über rund 200 Meter ein steiles Gelände hinuntergestürzt. Die Rettungskräfte konnten den Bub nur noch tot bergen.
Kein Verschulden von Drittpersonen
Die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnete unmittelbar nach dem Ereignis eine Strafuntersuchung zur Abklärung des Unfallherganges. Im Rahmen der Untersuchung wurden zahlreiche Beteiligte und Verantwortliche befragt. Aufgrund dieser Ergebnisse sowie des Obduktionsberichts könne nun ausgeschlossen werden, dass Drittpersonen Mitschuld an dem Unglück tragen.
Lehrpersonen sind Aufsichtspflicht nachgekommen
Es fänden sich keine Hinweise, dass der Junge gestossen, mit Gegenständen beworfen oder erschreckt worden sei, heisst es in der Mitteilung des Bündner Staatsanwaltschaft. Ausserdem seien die verantwortlichen Lehrpersonen ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. Auch wurde festgehalten, dass die Organisatoren bei der Wahl und Freigabe der Wanderroute die notwendige Sorgfalt angewendet haben.
Der Entscheid der Bündner Staatsanwaltschaft ist noch nicht rechtskräftig.