Bundesgericht

Winterdienst am Lukmanier: Auftrag wurde korrekt vergeben

21.01.2021, 11:37 Uhr
· Online seit 21.01.2021, 11:37 Uhr
Die Vergabe der Winterdienstarbeiten für die Strecke über den Lukmanierpass war korrekt. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil gelangt.
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Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Pro Lucmagn gelangte bis ans Bundesgericht, weil ihr die Arbeiten für die Jahre 2020 bis 2029 nicht mehr zugesprochen wurden. Sie unterlag bei der Vergabe der Arbeitsgemeinschaft Edelweiss aus dem Tessin.

Die Arge Pro Lucmagn kritisierte, dass die Mitbieterin nicht über alle in der Ausschreibung geforderten Fahrzeuge und Geräte sowie Standorte für die Unterbringung derselben verfüge.

Das ist allkerdings gemäss Bundesgericht nicht zwingend, um bei einer Vergabe dieser Art mitbieten zu können. Ansonsten müssten neue Mitbewerber grosse Summen in einen Fahrzeugpark investieren, die sich bei einem Nicht-Zuschlag als völlig nutzlos herausstellen würden.

Vielmehr müsste zum Zeitpunkt der Einreichung einer Offerte grundsätzlich ein Fahrzeugpark vorhanden sein und Garantien, dass die zusätzlich notwendigen Geräte bis zum Antritt des Auftrags beschafft werden können. (Urteil 2D_17/2020 vom 30.11.2020)

veröffentlicht: 21. Januar 2021 11:37
aktualisiert: 21. Januar 2021 11:37
Quelle: sda

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