Kanton St.Gallen

Heimbesuche nur in der Cafeteria und Homeoffice

12.12.2020, 12:52 Uhr
· Online seit 12.12.2020, 10:49 Uhr
Der Bundesrat hat am Freitag verschiedene zusätzliche Corona-Massnahmen bekannt gegeben. Die St.Galler Regierung ergänzt diese, wie bereits am Mittwoch angekündigt, mit einem kantonalen Massnahmenpaket. Diese treten am Sonntag, 13. Dezember, in Kraft.
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Die Lage im Kanton St.Gallen ist äusserst angespannt, deshalb hat der St.Galler Regierungsrat bereits am Mittwoch bekannt gegeben, verschiedenen neue Massnahmen einzuführen. Nun hat er diese mit jenen des Bundesrates abgestimmt und eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Zusätzlich zu jenen des Bundesrates gilt ab Sonntag:

Besuche in Betagten- und Pflegeheimen: Diese müssen in einem öffentlich zugänglichen Raum wie zum Beispiel der Cafeteria oder dem Foyer stattfinden. Die Leitung kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorsehen.

Homeoffice: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen.

Contact-Tracing: Wer positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wird, benachrichtigt unverzüglich alle Personen, mit der er oder sie in den letzten 48 Stunden vor dem Test oder vor dem Auftreten der ersten Symptome engen Kontakt hatte. Die benachrichtigte Person begibt sich unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne.

Gruppen: Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten. Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu Menschenansammlungen führen können, sind verboten.

Diese Massnahmen gelten, bis die Fallzahlen wieder nachhaltig zurückgehen. Sollten sich die Fallzahlen in den nächsten Tagen nicht stabilisieren, könnte der Kanton zu weitergehenden Einschränkungen greifen.

(agm)

veröffentlicht: 12. Dezember 2020 10:49
aktualisiert: 12. Dezember 2020 12:52
Quelle: FM1Today

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