Hühner ausgesetzt: 22 Monate Haft bedingt

19.09.2017, 19:34 Uhr
· Online seit 19.09.2017, 19:26 Uhr
Ein Mann hatte 150 Hühner in einem Wald in Thurgau ausgesetzt. Das war vor zwei Jahren. Heute stand der mittlerweile 25-jährige vor Gericht, er wurde zu einer bedingten Haftstrafe von 22 Monaten verurteilt.
Angela Mueller
Anzeige

Der Fall hatte grosse Beachtung gefunden: Ein damals 23-jähriger Mann hatte laut Anklageschrift 250 Küken gekauft, um sie im Keller seines Einfamilienhauses zu mästen. 62 Tiere schlachtete er nach zwei Monaten auf qualvolle Art, die übrigen setzte er in einem Waldstück bei Happerswil aus und überliess sie sich selbst.

Die Masthühner mussten getötet werden, weil es eine Rasse war, die sich nach einigen Monaten nicht mehr auf den Beinen halten kann. Die Polizei kam dem Täter schnell auf die Spur und fand bei der Hausdurchsuchung eine Hanf-Indoor-Anlage, ausserdem hielt er ohne Erlaubnis Kampfhunde.

Vor Bezirksgericht Weinfelden

Der Mann stand am Dienstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden wegen des Aussetzens der Tiere sowie weiteren Vergehen. So wurde ihm auch vorgeworfen, er habe seine Freundin so stark an den Haaren gezogen, dass sie in einer Unterführung die Treppe hinunterstürzte. Zudem soll er Fahrzeuge gestohlen haben und ein mobiles Radargerät mit einem Baseballschläger beschädigt haben.

Die Verhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Im Vorfeld hatten sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung auf ein Strafmass von 14 Monaten, bedingt auf fünf Jahre, geeinigt.

Angeklagter bestritt zunächst Vorwürfe

Vor Gericht bestritt der junge Mann den Vorwurf gegen seine damalige Freundin tätlich geworden zu sein. Der Prozess musste daraufhin für kurze Zeit unterbrochen werden, wie Tagblatt.ch schreibt. Danach akzeptierte er zwar den Vorwurf, gab aber an, sich nicht mehr erinnern zu können.

Weiter widerrief er vor Gericht auch die Aussage, er habe den Hühnern ohne Betäubung den Hals umgedreht. Er sagte, er habe sie zuvor mit dem Baseballschläger betäubt.

Das Gericht akzeptierte das von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ausgehandelte Urteil nicht. Der Richter schlug eine Haftstrafe von 22 Monaten, bedingt auf fünf Monate, vor, plus eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken. Der junge Mann akzeptierte das Urteil nach einer kurzen Bedenkzeit.

Vater erschoss Kollegen

Im Verlaufe des Verfahrens war bekannt geworden, dass der Angeklagte im Alter von 15 Jahren Zeuge wurde, wie sein Vater 2008 auf dem Schulhausplatz in Kümmertshausen einen 19-Jährigen mit einem Revolver erschoss. Der Auslöser dieses Vorfalls war, dass der heute 24-Jährige damals seinen Vater gebeten hatte, ihm bei einem Streit unter Jugendlichen zu helfen.

Nachdem sein Vater inhaftiert wurde, habe sich das Verhältnis zu seiner Mutter verschlechtert. Darüber hinaus sei der Jugendliche immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, was zu mehreren Heimaufenthalten geführt habe, schreibt die Staatsanwaltschaft.

 

veröffentlicht: 19. September 2017 19:26
aktualisiert: 19. September 2017 19:34

Anzeige
Anzeige