Kanton St.Gallen verliert vor Obergericht

14.08.2019, 16:56 Uhr
· Online seit 14.08.2019, 16:32 Uhr
Der Kanton St.Gallen wollte in den vergangenen Jahren die Originaldokumentationen der Kathedralengrabungen der 60er-Jahre im Stiftsbezirk St.Gallen sichern. Das Aargauer Obergericht hat die Herausgabe der Grabungsdokumente aber abgelehnt.
Stefanie Rohner
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Der Zurzacher Hans Rudolf Sennhauser, ein 88-jähriger Archäologieprofessor im Ruhestand, ist im Besitz von Originaldokumentationen: Tagebücher, Pläne, Skizzen und Fotos von den Ausgrabungen in der Kathedrale St.Gallen in den Jahren 1963 bis 1967. Er muss diese Dokumente nicht an den Kanton St.Gallen übergeben - das hat das Obergericht Aargau entschieden. Damit ist es dem positiven Urteil des Bezirksgerichts Zurzach von 2017 nicht gefolgt.

In den vergangenen Jahren hatte das Amt für Kultur eine Sicherung der Funde und Dokumentationen wie auch eine Klärung der Eigentumsverhältnisse angestrebt. «Dank des juristischen Prozesses konnten immerhin die Funde sowie die Digitalisate eines Grossteils der Grabungsdokumentation gesichert werden. Damit sind die wichtigsten Elemente der Kathedralengrabungen der 1960er-Jahre wieder in St.Gallen», schreibt der Kanton.

Die Original-Grabungsdokumente, die laut dem Kanton weiteren Aufschluss über einzelne Aspekte des Weltkulturerbes geben könnten, bleiben in Bad Zurzach. Das gefällte Urteil geht auf eine Klage des Kantons St.Gallen gegen Hans Rudolf Sennhauser und dessen «Stiftung für Forschung in Spätantike und Mittelalter» zurück.

Kanton finanzierte Ausgrabungen

Von 1963 bis 1967 wurden in der Kathedrale St.Gallen archäologische Ausgrabungen durchgeführt. Dies im Rahmen der Gesamtrenovation. Finanziert wurden die Ausgrabungen vom Kanton St.Gallen, dem Bund und vom Katholischen Konfessionsteil. Der damalige Bundesexperte und Kirchenarchäologe Sennhauser sollte die Grabungsfunde auswerten. Diese Arbeiten zogen sich aber über Jahrzehnte hinweg, ohne dass bis heute ein Gesamtergebnis vorliegt.

Drei Tonnen Fundmaterial wieder in St.Gallen

2009 gründete Sennhauser seine Stiftung und brachte darin die zahlreichen Grabungsdokumentationen aus verschiedenen Kantonen als Stiftungsgut ein. Auch jene aus der St.Galler Kathedrale waren darunter. Die Kantone waren der Meinung, es handle sich um öffentliches Eigentum. Verhandlungen um die Rückgabe brachten jedoch keinen Erfolg, weswegen die Kantone Basel-Stadt, Luzern und St.Gallen 2013 den Gerichtsweg einschlugen.

Die Verhandlung vor dem Friedensrichter in Bad Zurzach brachte keine umfassende Einigung, aber einen ersten Teilerfolg für das Amt für Kultur: Die in der Stiftung gelagerten archäologischen Funde konnten nach St.Gallen zurückgeholt werden. Es handelt sich um drei Tonnen Fundmaterial.

Dokumentation wäre wichtig für das Verständnis

Das Bezirksgericht Bad Zurzach gab dem Kanton St.Gallen im Urteil vom Oktober 2017 weitgehend recht und verpflichtete Sennhauser zur Rechenschaftsablage. Sennhauser jedoch zog das Urteil weiter und das Obergericht des Kantons Aarau entschied in zwei Teilurteilen, dass die Forderungen aus einem allfälligen Auftragsverhältnis verjährt seien und verneinte, dass die Grabungsdokumentation zwingend zu den Funden gehöre.

Die Chance, die Original-Grabungsdokumente zurück zu erhalten, sind gering. «Von einem Weiterzug an das Bundesgericht wird deshalb abgesehen», schreibt der Kanton St.Gallen. Der Kanton hält aber fest, dass die Dokumentationen für das Verständnis und die Erforschung des Stiftbezirks sowie für die Einordnung und Interpretation der Funde von grosser Bedeutung seien. «Nun muss die Kantonsarchäologie mit den Digitalisaten, die nicht die gesamte Dokumentation abdecken, Vorlieb nehmen», schreibt der Kanton St.Gallen abschliessend.

veröffentlicht: 14. August 2019 16:32
aktualisiert: 14. August 2019 16:56
Quelle: pd/red.

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