Keine deutschen Fenster für Bauernschule

· Online seit 10.05.2017, 07:07 Uhr
Eigentlich hätte eine deutsche Firma die Fenster für den Neubau des Landwirtschaftlichen Zentrums in Salez fertigen sollen. Vier Schweizer Fensterbauer sind damit aber nicht einverstanden und erheben Beschwerde gegen den Kanton St.Gallen.
Laurien Gschwend
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Gemäss einem Bericht im «St.Galler Tagblatt» soll es für den Neubau des Landwirtschaftlichen Zentrums (LZSG) vorerst keine Fenster aus Baden-Württemberg geben. Der St.Galler Verwaltungsgerichtspräsident habe einstweilig verfügt, dass der Vertrag zwischen dem Kanton und der Firma Etter Fenstertechnik GmbH nicht unterzeichnet werde. Ende April hatte der Regierungsrat bekanntgegeben, dass er den Auftrag im Umfang von rund 740'000 Franken an den Fensterbauer im deutschen Rosenfeld vergebe.

Offenlegung der Produktdeklarationen gefordert

Auslöser der Beschwerde vom 1. Mai zuhanden des Verwaltungsgerichts sind vier Schweizer Unternehmen: Die H. Vetsch AG aus Grabs, die Scherrer Schreinerei AG aus Niederhelfenschwil, die Huber Fenster AG aus Herisau und die Gawo Gasser AG aus Wolhusen im Kanton Luzern. Sie fordern die Offenlegung der vom Kanton geforderten Produktdeklarationen für Holz und Holzwerkstoffe sowie für Lacke, Farben und andere Beschichtungsstoffe, heisst es im «St.Galler Tagblatt». Die Beschwerdeführer vermuten, dass die Etter Fenstertechnik GmbH solche Deklarationen nicht angegeben hat.

«Das geht doch nicht»

Bernhard Scherrer, Geschäftsführer der Scherrer Schreinerei AG, richtet klare Worte an den St.Galler Baudirektor Marc Mächler: «Müssen wir wie unser Marktführer Ego Kiefer die Produktion nach Deutschland und in die Slowakei verlegen, um die letzten masochistischen Schweizer Produzenten zu ruinieren?», zitiert das «St.Galler Tagblatt» aus seinem Schreiben. Wichtig bei der Vergabe eines Auftrags an eine deutsche Firma sei wohl einzig, dass es den Steuerzahler weniger koste - die soziale Verantwortung werde hingegen nicht berücksichtigt. «Das geht doch nicht, dass der Kanton unsere Steuern ins Ausland schicken will», findet auch Thomas Vetsch, stellvertretender Geschäftsleiter der H. Vetsch AG.

Vernehmlassungsfrist bis Freitag

Der Kanton habe sich bei den Vergaben an das öffentliche Beschaffungsrecht zu halten, richtet er dem «St.Galler Tagblatt» aus. Das Verwaltungsgericht hat am 5. Mai auf die Beschwerde der Schweizer Branchenvertreter reagiert und dieser aufschiebende Wirkung erteilt. Bis Freitag wird den Beschwerdegegnern (der Etter Fenstertechnik GmbH und dem Hochbauamt) eine Vernehmlassungsfrist eingeräumt.

veröffentlicht: 10. Mai 2017 07:07
aktualisiert: 10. Mai 2017 07:07
Quelle: red.

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